Internet erlaubt Noten
Eine Lehrerin versuchte, die Lehrerbenotungs-Seite Spickmich.de aus dem Netz zu klagen. Sie scheiterte vor Gericht. Spickmich hat 550.000 User. Für das Kölner Oberlandesgericht war die Sache eindeutig:
Lehrer müssen es sich gefallen lassen, auf der Internet-Seite Spickmich von ihren Schülern benotet zu werden.
(Aktenzeichen 28 O 333/07). Doch weder der Datenschutz noch das Persönlichkeitsrecht der Klägerin seien verletzt, so die Richter - ihr Schüler-Zeugnis mit (Gesamtnote 4,3) bleibt online.