Ärzte von Patienten benotet§
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Kommentare erhalten Ärzte im Internet bei:
Meinungsäußerungen sind
erlaubt wie: „Der Arzt war unfreundlich“ oder
„veraltete Behandlungsgeräte“,
„Amalgamleger“.
Beiträge dürfen nicht
ehrverletzend sein lt. BGH vom März 2007 (VI ZR 101/06).
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