2007Amalgamentschädigung
über Testament vererben§
TESTAMENT
eigenhändig
geschrieben.
Da ich zu Lebzeiten nicht die
Kraft dazu hatte und die Entschädigung nach meinem Tod ohnehin höher ist,
bestimme ich folgendes:
Ich starb an einer tödlichen
Autoimmunerkrankung durch vom Arzt gegen meinen Willen in meinen Kopf
gestopftes Quecksilber im Amalgam.
Meine Zahnärzte wussten
diesen Zusammenhang seit 1989 als Dr.Daunderer öffentlich Amalgamlegen als Ärztlichen Kunstfehler bezeichnet hatte wegen den
heimtückischen Folgen durch die
irreversible Speicherung im Nerven- und Immunsystem.
Seit der Warnung der
Bundesregierung vom 8.8.1995 war bekannt, dass Quecksilber und Gold die Ursache
einer Autoimmunkrankheit ist. Ich leide
an einer der vielen Autoimmunkrankheiten durch
Amalgam, von der bekannt ist, dass sie tödlich ist. Auch wurde mir trotz der
Kenntnisse der verheerenden Folgen Amalgam ohne Dreifachschutz ausgebohrt.
(Zahnarzt 2)
Meine Lebensqualität war
dadurch schuldhaft wesentlich eingeschränkt. Ein Arzt, der so was verursacht,
muss unbedingt dafür büssen!
Zahnärzte haben meinen Tod
wissentlich vorsätzlich aus Gewissenlosigkeit
verursacht.
Da wir in einem Rechtsstaat
leben, steht mir dafür eine besonders
hohe Entschädigung zu.
Ich bitte, die Entschädigung
zu fordern von:
1.Zahnarzt……………………………………………………………..
2.Zahnarzt……………………………………………………………..
3.der örtlichen
Kassenzahnärztlichen Vereinigung als Auftraggeber
4.meiner Krankenkasse, die
diese Vergiftung bezahlt hatte.
Die Entschädigung ist
auszuzahlen an:
-
meine
Erben……………………………….
-
Die
gemeinnützige Stiftung Tierschutzverein, Rotes Kreuz,……………………………. (wählen!)
………………………………………………………………………
Ort Datum Unterschrift
(Testament
hinterlegt beim Erbschaftsgericht)