§Chlorellaverkauf ist Betrug

Die 1990 behauptete „Entgiftungswirkung“ auf Metalle wurde

1)     mehrtausendfach widerlegt,

2)     hat sich in keinem einzigen Fall bestätigt,

3)     als eindeutiger, brutaler Betrug identifiziert.

Jedem, der diesem Betrug zum Opfer gefallen ist, steht eine hochdotierte Entschädigung zu. Das exakte Prozedere geht aus den erfolgreichen Prozessfällen hervor.

Während Amalgamvergiftete bei ihren Entschädigungsforderungen an den die Täter schützenden Gutachtern gescheitert sind, ist die bei den Chlorella-Verkäufern sehr leicht, da diese über keinerlei Beweise verfügen und sich nur auf eine leicht zu widerlegende Mundpropaganda stützen. Der Milliarden-Verdienst mit allen wirkungslosen und schädlichen Mitteln zerplatzt demnächst wie eine Seifenblase. Bewusst hatten alle Chlorella-Verkäufer das Amalgamverbot aus persönlicher Habsucht hinauszögern geholfen. Bereitwillig halfen Zahnärzte und Umweltärzte dabei.