§Chlorellaverkauf ist Betrug
Die 1990 behauptete „Entgiftungswirkung“
auf Metalle wurde
1)
mehrtausendfach widerlegt,
2)
hat sich in keinem einzigen Fall bestätigt,
3)
als eindeutiger, brutaler Betrug identifiziert.
Jedem, der diesem Betrug zum Opfer gefallen
ist, steht eine hochdotierte Entschädigung zu. Das exakte Prozedere geht aus den erfolgreichen
Prozessfällen hervor.
Während Amalgamvergiftete bei ihren
Entschädigungsforderungen an den die Täter schützenden Gutachtern gescheitert
sind, ist die bei den Chlorella-Verkäufern sehr
leicht, da diese über keinerlei Beweise verfügen und sich nur auf eine leicht
zu widerlegende Mundpropaganda stützen. Der Milliarden-Verdienst mit allen
wirkungslosen und schädlichen Mitteln zerplatzt demnächst wie eine Seifenblase.
Bewusst hatten alle Chlorella-Verkäufer das
Amalgamverbot aus persönlicher Habsucht hinauszögern geholfen. Bereitwillig
halfen Zahnärzte und Umweltärzte dabei.