Chlorellaschäden werden stets entschädigt§
Seit die Chlorella-Verkäufer
in unzähligen Testen selbst bewiesen hatten, dass Chlorella
1)
nie entgiftet,
2)
stets das Hirn vergiftet,
3)
keinerlei Entgiftungsfunktion hat,
4)
als nachgewiesener Betrug an Patienten verfolgt
wird,
5)
aufgeklärten Patienten eine enorme Entschädigung
zusteht,
zahlen sie anstandslos die geforderte
Entschädigung.
Solange der Verkauf noch so gigantische
Erlöse bei Neukunden erbringt, zahlen die Chlorella-Verkäufer
die Entschädigung aus ihrer Portokasse.
Während anfangs noch der Nachweis der fehlenden Entgiftung mit negativem
Stuhl/Urin und die Hirnvergiftung mit erhöhtem organischem Quecksilber
gefordert wurde, genügt seit einiger Zeit die alleinige Behauptung der Zunahme
der Hirnsymptome nach Chlorella für die Auszahlung der Entschädigung, zudem
entspricht die Zusammensetzung der Chlorella-Charge
in keinem Falle der behaupteten Zusammensetzung. Der Betrug ist offenkundig.