Nachdem wir durch unaufällige Spontan-Quecksilberwerte im Blut eine akute Vergiftung immer ausschließen konnten,
haben wir selbst fast 2 Jahrzehnte lang die Zahnärzte bezüglich Amalgam beruhigt. Durch einen Zufall
entdeckten wir bei einem 10jährigen Mädchen im Koma als alleinige Ursache ihrer chronischen Quecksilbervergiftung
5 Amalgamfüllungen. Nach mittlerweile über 8.000 Patienten-Beobachtungen sind wir überrascht über die
Folgeschäden der chronischen Vergiftung, von denen wir einzelne Kasuistiken ( Darstellung von Krankheitsfällen ) veröffentlichen.
Während die alten Bundesländer 50 Mrd. DM für die Alkalisierung der sterbenden Wälder ausgeben, um die Freisetzung
u. a. von Quecksilber zu vermindern, halten Zahnärzte und Verbände an der Quecksilber-applikation
im Mund fest. Quecksilber steht in der höchsten Gefährdungsklasse für Wasser, das Amalgamträger mit
ihren Exkrementen verunreinigen. Amalgam ist Sondermüll, den aufgeklärte Zahnärzte nicht mehr aus dem Mund
bohren wollen.
Wir halten für möglich, dass allein in Deutschland jährlich Tausende unter den Zeichen des Herzversagens bzw.
Schlaganfalles (Koma) an Amalgamfolgen sterben. Mindestens die nächsten 20 Jahre werden Wissenschaftler
beschäftigt sein, Folgeschäden zu erkunden. Das Bundesgesundheitsamt geht jetzt den Meldungen über
Gesundheits-Gefahren nach.
Je schwerer vergiftet ein Patient ist, desto kürzer und eindeutiger ist seine Krankengeschichte und umgekehrt.
Nur etwa jeder 20. uns bekannte Amalgamvergiftete hat eine Monovergiftung, jeder 2. hatte Folgeschäden durch
Formaldehyd und jeder 3. zusätzlich bis zu 3 weitere Gifte aufzuweisen. Quecksilberwerte im Krebs
von 259 000 und 87 Mio. µg/kg im Kieferknochen neben den anderen Amalgambestandteilen beweisen die bedrohliche
Giftaufnahme.
Ein beachtlicher Teil der Folgeschäden ist irreversibel. Vor der Applikation am Menschen ist Amalgam schädlich
und nach der Entfernung aus dem Mund ist es Sondermüll. Vielfach wird gesagt, dass die obligatorischen
Vergiftungen aus Kostenersparnisgründen in Kauf genommen werden müssen, wobei die ungeheuren Folgekosten
aufgrund der Vergiftung nicht genannt werden.
Es gibt bisher noch kein Kompendium darüber, welche Rolle Zahnamalgam für die Gesundheit des Menschen spielt,
wie eine Vergiftung erkannt, beseitigt und ihre gravierendsten Organschäden beim Menschen gebessert werden
können. Der wissenschaftlich eindeutige Nachweis der chronischen Giftwirkung am Menschen benötigt beim
Erwachsenen in der Regel 30 Jahre und mehr bis zum Ablauf einer Latenzzeit. Dem Einzelnen ist daher nicht
zuzumuten, bis zum Nachweis der Kausalität abzuwarten. Der Behandlungsbeginn nach dem sicheren Nachweis kommt
immer zu spät, um die möglichen Folgeschäden auszuschließen.
Allerdings liegen viele Beobachtungen mit dazugehörigen Giftmessungen vor. Allein 1989 wurden über
15 000 Giftmessungen bei 2 500 kranken Amalgamträgern von uns veranlasst und in beauftragten
Fachlabors durchgeführt. Doktoranden der Medizin und Diplomanden der Mathematik werden noch lange damit
beschäftigt sein, die Schicksale und Behandlungsabläufe wissenschaftlich aufzuarbeiten. Nicht überraschend,
aber um so deprimierender für mich ist der Anteil der betroffenen (Klein-)Kinder, deren Schäden ihr Leben für
immer beeinflussen werden. Kinder sind das empfindlichste Glied unserer Gesellschaft und leiden besonders stark
unter den Amalgamschäden. Unter den Schulkindern sollen zwischen 15-25 % an hyperkinetischen Störungen leiden.
Ursächlich können oft eine embryonale Amalgambelastung durch die Mutter oder eine spätere im
Kleinkindesalter sein, oder die leichte Bleibelastung, sowie Belastungen durch Formaldehyd aus
Press-Span -Kindermöbeln oder Belastungen durch Pentachlorphenol durch gestrichene Holzverkleidungen
oder durch Leder.
Kleinkinder haben gegenüber Erwachsenen eine über 120fach höhere Empfindlichkeit des Gehirns und des Nervensystems,
was bei der Low-Dose-Radioaktivität bewiesen wurde und gerade bei Quecksilber zu schweren Schäden führen kann.
Der Fetus hat eine mehr als 20 % höhere Quecksilberkonzentration im Blut als die Mutter.
Chronische Amalgambelastung ist sicher auch ein häufiger Grund für ungewollte Kinderlosigkeit.
Zumindest wurden mehrere infertile Frauen nach Entfernung ihrer Amalgamfüllungen dann doch schwanger.
Trotz zahlreicher experimenteller Untersuchungen konnte man bis heute durch Amalgam verursachte Langzeitschäden,
Zusammen mit einer großen Anzahl von Umweltgiften, die auf unseren Organismus einwirken, nicht ausreichend
ergründen.
Amalgamgeschädigte Patienten werden fast nie gezielt auf die Ursachen hin untersucht. Deshalb steigt die Zahl
der giftbedingt Nervösen, Depressiven, Magen-Darm-Kranken, Allergiker und Krebskranken ständige weiter,
ohne dass man sich bemüht, Amalgam als mögliche Ursache zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu den USA gibt es bei
uns keine Umweltkliniken und medizinische Spezialisten, die in dieser Behandlung ihre Aufgabe sehen, bzw. als
Gutachter für derartige Fälle geeignet sind.
Arbeitsmediziner, die Vergiftete und Zahnärzte meist begutachten, sehen heute oft noch keine Zusammenhänge mit der chronischen Vergiftung. Arbeitsplatz-Toleranzwerte liegen ein Vielfaches über der tolerablen chronischen
Belastung eines Nichtbeschäftigten (Quecksilber 50fach). Hohe Grenzwerte bedeuten ebenso wie ablehnende
Gutachten, dass keine Schutzmaßnahmen oder Produktänderungen vorgenommen werden müssen.
Ob Amalgam, Formaldehyd, Asbest, Ozon oder Holzgifte, der Ablauf ist meist der Gleiche:
- Grenzwerte werden festgelegt, die nicht auf ihre Langzeittoxizität untersucht wurden,
- Gutachten erstellt, die die Ungefährlichkeit beweisen sollen,
- das wichtigste Argument ist, dass es keine Alternativen gibt,
Seit alters her war das Vergiften verpönt. Erst die exakten Nachweismethoden ermöglichen ein Eingrenzen
der Gefahren. Durch den Nachweis des Giftes, der Giftaufnahme und der Giftwirkung wird die eigentliche
Vergiftung bestätigt. Dies wird nur in den seltensten Fällen durchgeführt. Nach Erkennen der Vergiftung
ist daher das Vorbeugen vor einer erneuten Vergiftung der ehrlichste Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung
in eine effiziente Gefahrenabwehr zu bewahren.
Es ist richtig, dass zu etlichen alternativen Zahnmaterialien keine Studien über die Langzeit-Verträglichkeit
inklusive allergischer Potenz vorliegen. Von den Alternativmaterialien ist besonders Palladium von Bedeutung,
zumal jüngst die Speicherung von Palladium im menschlichen Gehirn und schwere Allergien nachgewiesen wurden.
Von allen derzeit verwendeten Zahnmaterialien ist jedoch Amalgam dasjenige, das die schwersten Gesundheitsschäden,
ja sogar nachweislich Todesfälle hervorrufen kann.
All dies belegt die Notwendigkeit, auf chronisch giftige Chemikalien im Mund zu verzichten und nur Materialien
zu verwenden, deren Langzeittoxizität am Menschen untersucht wurde. Ihre genaue Zusammensetzung muss dem
Patienten in einem "Zahnpass" schriftlich mitgegeben werden für den Fall, dass eine aufkommende Allergie abgeklärt
und beseitigt werden muss.
Für kostenintensive Füllstoffe, wie z.B. Gold, gibt es die für den Patienten unbedenkliche und finanzierbare
Alternative, sie über die Krankenkassen zu leasen.
Die Erfolge der Herzchirurgie einschließlich der Transplantation sind auch für Angehörige der Pflichtkrankenkassen
offen. In der Zahnmedizin dagegen erhalten Privatversicherte und Wohlhabende Gold oder Keramik zur Versorgung
ihrer Karies; Kassenpatienten und insbesondere die Kinder werden mit Amalgam versorgt, obwohl dessen Giftigkeit
seit jeher feststand, mit der Begründung, dass das Sozialversicherungssystem sonst gefährdet wäre. Dabei wurde
es unterlassen, mit dem von den Zahnärzten vor über 15 Jahren entwickelten Kaugummi-Speicheltest zu überprüfen,
ob die Amalgamfüllungen nicht schon so stark korrodiert sind, dass sie einen lebensgefährlichen Abrieb
(über 100 000 µg/l Hg) aufweisen.
Die Hersteller von Amalgam sind aufgefordert, den zahlreichen wissenschaftlichen Beobachtungen über schwere
Nerven- und Immunschäden nachzugehen. Nach dem Arzneimittelgesetz ist der Hersteller zu einer
Nutzen-Risiko-Analyse verpflichtet und muss ein bedenkliches Arzneimittel vom Markt nehmen,
zumal wenn risikolosere Alternativen vorhanden sind.
Jeder nachweislich Geschädigte ist in Höhe von 500 000 DM vom Arzneimittelhersteller versichert.
Schadensersatzforderungen werden durch die zahllosen nachweislich Vergifteten erwartet, da durch die
Organspeicherung noch Jahrzehnte nach der Amalgamentfernung der eindeutige Vergiftungsnachweis erbracht wird.
Der juristisch eindeutige Nachweis einer chronischen Vergiftung durch Amalgam geschieht durch:
- Giftnachweis an der Quelle durch den Abrieb; Speicheltest vor und während Kaugummikauens;
- Giftaufnahme durch Nachweis der Depots:
Entspeicherung nach Injektion von DMPS im Urin oder nach oraler Gabe des Antidots (DMPS oder DMSA) im Stuhl; Schwermetalldepots unter den früher Amalgamgefüllten Zähnen im Knochen oder in anderen Organen (Krebs)
- Giftschädigung bessert sich nach der Antidotgabe (Symptome und Folgeschäden).
Merksätze :
Eine chronische Amalgamvergiftung lässt sich durch die Amalgamsanierung zwar bessern,
aber durch die Organdepots - besonders durch Füllungen ohne die vorgeschriebene Unterfüllung -
führt die Vergiftung zu schwersten irreversiblen Schäden.
Jedes Amalgam so früh und radikal wie möglich entfernen - nur so ist es gewährleistet,
dass irreversible Schäden vermieden werden können.
Nach Angaben der WHO ist das Quecksilber aus Zahnarztpraxen das Umweltgift Nr. 1, da hierdurch die
3 % des trinkbaren Wassers der Erde durch die Abwässer und den vergifteten Klärschlamm
(hohe Stuhlausscheidung!) vergiftet werden.
Kranke Zähne werden über die Intoxikation des Organismus alle Fachdisziplinen, nicht nur Immunologie,
Rheumatologie, HNO, Augen, Pädiatrie und Psychiatrie weit über das Amalgamverbot hinaus beschäftigen.
Wir sind überzeugt, dass zumindest in den nächsten 20 Jahren die Wissenschaft damit beschäftigt sein wird,
über die Vielzahl der Amgalgam-Schädigungsmechanismen und Folgekrankheiten zu forschen. Allen Mitautoren,
den vielen Patienten und Kollegen möchte ich an dieser Stelle danken. Zahlreiche Autoren hatten ihre Manuskripte
nicht rechtzeitig abgeliefert, diese werden in den Ergänzungslieferungen nachgereicht. Eine englische Übersetzung
ist in Vorbereitung.
All den Interessierten soll dieses Buch, das laufend aktualisiert wird, als Ratgeber dienen.
München, im November 1992 Dr. med. habil. Max Daunderer
I Gesamtverzeichnis
I Allgemeines
I 1 Vorwort
I 1.1 Vorwort zur 1. Auflage
I 2 Mitautoren
I 3 Inhalt
I 3.1 Inhalt-Übersicht
I 3.2 Inhalt-Gesamtverzeichnis
I 4 Zum Umgang mit diesem Handbuch
I 4.1 Hinweise für den Benutzer
I 5 Register
I 6 Ergänzungslieferungen
I 6.1 Übersicht
I 6.2 Titelblätter
I 6.3 Vorworte
I 6.4 Sortierhinweise
II Einzelgifte
II 1 Historischer Überblick
II 2 Originalzitate
II 2.1 Original Miller, 1907
II 2.2 Original Stock, 1926
II 2.2.1 Original Stock, 1939
II 2.3 Original Beaulieu, 1970
II 2.4 Original Lewin, 1898
II 3 Verlauf
II 4 Forderung des Amalgamverbotes,
erster Jahresbericht
II 5 Quecksilber
II 5.1 Quecksilber, anorganisch
II 5.1.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II 5.1.2 Wirkungscharakter
II 5.1.3 Toxizität
II 5.1.4 Symptome
II 5.1.5 Nachweis
II 5.1.6 Therapie
II 5.1.7 Risikobewertung
II 5.1.8 Kasuistik
II 5.2 Quecksilber, organisch
II 5.2.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II 5.2.2 Wirkungscharakter
II 5.2.3 Toxizität
II 5.2.4 Symptome
II 5.2.5 Nachweis
II 5.2.6 Therapie
II 5.2.7 Kasuistik
II 5.2.8 Mordversuch mit Quecksilber
II 5.3 Liste quecksilberhaltiger
Arzneimittel
II 6 Zinn
II 6.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II 6.2 Wirkungscharakter
II 6.3 Toxizität
II 6.4 Symptome
II 6.5 Nachweis
II 6.6 Therapie
II 6.7 Kasuistik
II 6.8 Literatur
II 7 Kupfer
II 7.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II 7.2 Wirkungscharakter
II 7.3 Toxizität
II 7.4 Symptome
II 7.5 Nachweis
II 7.6 Therapie
II 7.7 Kasuistik
II 7.8 Literatur
II 8 Silber
II 8.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II 8.2 Wirkungscharakter
II 8.3 Toxizität
II 8.4 Symptome
II 8.5 Nachweis
II 8.6 Therapie
II 8.7 Kasuistik
II 8.8 Literatur
II 9 Amalgam
II 9.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II 9.1 Monographie: Amalgame
II 9.1 Wirkungscharakter
II 9.2.1 Aufnahme
II 9.2.2 Metallspeicher durch Amalgam
II 9.2.3 Metalldepots durch Amalgam
II 9.2.4 Methylierung
II 9.2.5 Quecksilber im Gehirn
II 9.2.5.1 Feersyndrom
II 9.2.5.2 Krippentod-SID
II 9.2.5.3 Intoxikation von
Säuglingen
II 9.2.6 Immunologie
II 9.3 Toxizität
II 9.3.1 Depots nach DMPS
II 9.3.2 Organischer Quecksilberanteil
II 9.4 Nachweis/Hinweise
II 9.4.1 Speichelteste
II 9.4.2 Mobilisationsteste
II 9.4.3 Allergieteste
II 9.4.4 DMPS-Teststrommessung
II 9.4.5 Depotmessung
II 9.4.5.1 Maligne Tumore durch Amalgam
II 9.4.6 Grenzwerte
II 9.4.7 Physikalische Methoden
II 9.4.7.1 Wechselbeziehung zwischen Zähnen und
dem Organismus
II 9.4.8 Haaranalyse
II 9.4.9 Buttertest
II 9.4.10 Stuhl-Mobilisationstest
II 9.4.11 Staubprobe
II 9.5 Symptome
II 9.6 Folgekrankheiten
II 9.6.1 Chronische Formaldehydvergiftung
II 9.6.2 Multiple
Sklerose (MS) - Morbus Alzheimer - Amyotrophe Lateralsklerose
II 9.6.3 Chemikalienintoleranz
II 9.6.4 Abort - Missbildung
II 9.6.5 Candidiasis
II 9.6.6 Psychosomatik
II 9.6.7 Hyperkinetisches Syndrom
II 9.6.8 Elektrosensibilität
II 9.6.9 Feer-Syndrom
II 9.6.10 Antibiotikaresistenz von Bakterien
II 9.6.11 Parodontose
II 9.6.12 Alopezie
II 9.6.13 Metallunverträglichkeit
II 9.7 Differentialdiagnostik
II 9.7.1 Nahrungsmittelvergiftung
II 9.7.2 Kasuistik
II 9.8 Fehldiagnose
II 10 Therapie
II 10.1 Amalgamsanierung
II 10.1.1 Langzeitprovisorium
II 10.1.2 Zahnärztliche Maßnahmen
II 10.1.3 Kofferdam
II 10.1.4 Finanzierung
II 10.1.5 Recht
II 10.2 Alternativen zu Amalgam
II 10.2.1 Composite
II 10.2.2 Zement
II 10.2.3 Glaskeramik
II 10.2.4 Goldlegierungen
II 10.2.4.1 Palladium - Gallium
II 10.2.5 Kasuistik
II 10.3 Therapeutika
II 10.3.1 Zink
II 10.3.2 Selen
II 10.3.3 Natriumthiosulfat
II 10.3.4 DMPS
II 10.3.5 DMSA
II 10.4 Therapieergebnisse
II 10.5 Therapierichtlinien
II 10.6 Prophylaxe
II 11 Risikobewertung für den Zahnarzt
II 11.1 Der Amalgamvergiftete Zahnarzt
II 11.2 Amalgamabscheider
II 11.3 Praxisstaub
II 11.4 Rechtliche Aspekte
II 12 (derzeit nicht belegt)
II 13 Palladium
II 13.1 Beschaffenheit
II 13.2 Vorkommen
II 13.3 Wirkungscharakter
II 13.3.1 Allergene Eigenschaften
II 13.4 Toxizität
II 13.4.1 Carcinogenität
II 13.4.2 MAK-Wert
II 13.4.3 Kreuzallergie
II 13.5 Nachweis
II 13.6 Symptome
II 13.7 Therapie
II 13.8 Recht
II 13.9 Kasuistiken
II 13.10 Literatur
II 14 Platin
II 14.1 Beschaffenheit
II 14.2 Vorkommen/Verwendung
II 14.3 Wirkungscharakter
II 14.4 Stoffwechselverhalten
II 14.5 Toxizität
II 14.6 Symptome
II 14.7 Nachweis
II 14.8 Therapie
II 14.9 Literatur
III Kasuistiken
III 1 Allergien
III 2 Antriebslosigkeit - Koma
III 3 Bauchschmerzen
III 4 Blasenentleerungsstörungen
III 5 Blutbildveränderungen
III 6 Depression, Psychose,
Hypochondrie
III 7 Durchfälle
III 8 Epilepsie
III 9 Gedächtnisstörungen
III 10 Gelenkschmerzen
III 11 Haarausfall
III 12 Herzinfarkt/Herzrhythmusstörungen
III 13 Infektanfälligkeit
III 14 Infertilität/Impotenz
III 15 Interaktionen
III 16 Kopfschmerzen
III 17 Krebs
III 18 Lähmungen/MS/Amyotrophe
Lateralsklerose
III 19 Muskelschwäche
III 20 Schwangerschaftsbelastung
III 21 Schwindel
III 22 Seh- , Hör- , Sprachstörungen
III 23 Todesfälle
III 24 Zittern
III 25 Querulanten
IV Statistik: Atlas der Giftherde mit
Bildern
IV 1 Einleitung
IV 2 Gifte
IV 2.1 Aluminium
IV 2.2 Amalgam
IV 2.3 Formaldehyd
IV 2.4 Palladium/Gold
IV 2.5 Pestizide im Holz
IV 2.6 Weitere Gifte
IV 3 Krankheitsbilder
IV 3.1 Abdomen
IV 3.2 Allergien
IV 3.3 Gedächtnis
IV 3.4 Herz
IV 3.5 Hirn/Nieren
IV 3.6 Hormonsystem
IV 3.7 Immunsystem/Krebs
IV 3.8 Rheuma
IV 3.9 Seh- und Hörstörungen
V Recht
V 1 Juristische Konsequenzen
V 2 Amalgam-Entschädigung
V 3 Strafanzeigen
V 4 Arzneimittelgesetz
V 4.1 Entschädigung nach dem
Arzneimittelgesetz
V 4.2 Zugelassene Amalgamalternativen
V 5 Forderung Amalgamverbot
V 5.1 Amalgamverbot in Zahnarztpraxen
V 5.2 Amalgamverbot - Gesetzesentwurf
V 5.3 Amalgamverbot - Landtage
V 5.3.1 Stellungnahme Prof. Birkmayer
V 5.4 BGA-Amalgamrichtlinien
VI Adressen
VI 1 DMPS-erfahrene Ärzte
VI 2 Naturheilkundliche Zahnmediziner
VI 3 Akupunkturärzte
VI 4 Selbsthilfegruppen
VI 5 Labors
VII Bildmaterial
VIII Patienteninformationen
VIII 1 Geschichte
VIII 2 Giftigkeit
VIII 3 Erkennen
VIII 4 Vermeiden
VIII 5 Behandeln
VIII 6 Krankheitsspezialitäten
VIII 7 Behandlung
VIII 8 Zahnärzte
VIII 9 Vorteile des Amalgams
IX Fremdsprachige
Literatur
IX 1 Englisch
X Literaturverzeichnis
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