Zuständig für die
Amalgampflicht ist
Bundesverband
Krankenkassen
Die einzelnen Kassenarten bilden über ihre
Landesverbände jeweils einen Bundesverband als Körperschaft des öffentlichen
Rechts. In Deutschland gibt es folgende Bundesverbände der Krankenkassen: den
Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Bundesverband der
Betriebskrankenkassen, den Bundesverband der Landwirtschaftlichen
Krankenkassen, den Bundesverband der Innungskrankenkassen, die
Bundesknappschaft sowie für die Ersatzkrankenkassen die Verbände der
Angestellten-Krankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen. Per Gesetz übernehmen
sie Steuerungsaufgaben im Zusammenwirken mit den Verbänden der
Leistungserbringer u.a. im Gemeinsamen Bundesausschuss <Gemeinsamer-Bundesausschuss>.