G. J., C Datum:
.01.2006
Vorab per Fax:
0941-2003-299
An das
Landgericht
Regensburg
Kumpfmühler Str. 4
An nachrichtlich:
Rechtsanwalt -Rechtsschutzversicherung
C P -Zeugen
-Bundesjustizministerium
5 B -Selbsthilfegruppen
In dem Rechtsstreit
G. J., Kläger
gegen
Dr. R., Beklagter
Az: 4 O 2285/04 (3)
Sehr geehrter Herr
Vorsitzender Richter Artinger,
hiermit stelle ich
ausdrücklich folgenden Befangheitsantrag gegen
den
vom Landgericht
Regensburg ausgewählten Gutachter, Prof. Dr. Thomas Zilker, Toxikologische
Abteilung II. Medizinische Klinik der technischen Universität München,
Ismaninger Str. 22.
Aus meiner Sicht
besteh
und das nicht nur aus
tendenzieller, sondern aus der schon in aller Öffentlichkeit
bekannten Art und
Weise des Herrn Prof. Zilker, der schon in vielen, auch mir bekannten, Fällen,
geschädigter Bürger, die vordergründig durch Amalgam bzw. Schadstoffe in ihrer
Gesundhei
Beweis:
Zeugenbefragung nach § 373 ff ZPO
namentlich:
1. Herr P S,
2. Frau C B,
3. Herr M K,
Bei Bedarf werde ich
weitere Zeugen benennen, die nach meiner Information
ebenfalls hierzu
Aussagen machen können, die ich jedoch noch nicht erreichen konnte.
Darüber hinaus möchte
ich das Gericht auf den Filmbeitrag,
„Gesucht wird die Moral der Gutachter“ ausgestrahlt am 18.01.1998 im
staatlichen Fernsehen
der ARD (WDR), hinweisen. Sollte hier von seiten des
Gerichtes nach
Ansehen oder Durchlesen des Filmbeitrages, auch noch Unbefangenheit des Prof.
Zilker festgestellt werden, so müsste man
ernsthaft davon
ausgehen, dass das Gericht nicht nach den logischen Denkgesetzen, über die hier
beantragte Befangenheit, entscheiden könnte.
Darüber hinaus werden
weitere entsprechende Veröffentlichungen bzw. Äusserungen/Zitate
des Herrn Prof. Zilker dem Gericht zur weiteren
Kenntnisnahme
gereicht, die zusätzlich dessen vorfixierten Tendenzen etc.,
zu den hier
streitgegenständlichen Fragen, beweist, die Befangenheit liegt
m.E. hiermit
offensichtlich schon in extremer Form vor.
Eine
unvoreingenommene Begutachtung, bei der die üblichen Anforderungen an Objektivität
und Neutralität eines Gutachters vorliegen, kann hier insofern bei Beauftragung
des vom Gericht vorgeschlagenen Gutachters, gemäss
auch dem BGH-Urteil vom 29.11.1978, Az. IV ZR 175/77, ernsthaft nicht erwartet
werden,
da nämlich die
medizinische Notwendigkeit einem neutralen Sachverständigen obliegt.
M.E. kann es auch vom
Gericht nicht hingenommen werden, einen derartigen Gutachter wie Prof. Zilker,
für den eine Amalgam- Zahnmetallvergiftung gar
nicht existiert, dass
man nun gerade diesen Gutachter für die dazu in Frage
kommenden
streitgegenständlichen Beweisfragen, und das sogar ohne Befragen
der beteiligten
Parteien, auswählt. Möglicherweise weil
das Gericht die vorfixierten Tendenzen, bzgl. zB.
Nichtanerkennung von Amalgam-Zahnmetallerkrankungen, seitens Prof. Zilker
bisher nicht zur Kenntnis genommen hat, oder, gerade
weil man hiervon
schon längst Kenntnis hat, um mit Beauftragung auf das zu erwartende Ergebnis, nämlich Klageabweisung durch ein vom Gericht bestelltes Sachverständigengut-achten, hinarbeiten „zu können“.
Für den Fall, dass
das Gericht diesen Befangenheitsantrag ohne auf den Sachvortrag weiter
einzugehen und abweichendes für die angebliche Unbefangenheit vorzutragen
sucht, so muss auch die Rechtschutzversicherung
des Klägers darüber
in Kenntnis gesetzt werden, da diese Kostendeckung in
diesem Fall gewährt
hat und bei Gutachtenerteilung an Prof. Zilker durch das Gericht, es zur
unnötigen Verschwendung von Versichertengeldern der
Rechtsschutzversicherungsgemeinschaft kommen würde.
Die
Rechtsschutzversicherung wird kein Interesse daran haben, für einen derartigen
Sachverständigen, den ich aus berichtigen Gründen ablehne, Beitragsgelder der
Versichertengemeinschaft bereitwillig zu verschwenden. Dabei muss man auch
wissen, dass ein derartiger Gut-achter wie Prof. Zilker, viel Geld erhalten
soll, für ein Gutachten, was von der Tendenz her und damit vom Ergebnis her
schon als bekannt zum Nachteil des Schwermetallverletzten zu unterstellen ist
(ähnlich der Vorgehensweise von Dr. R.). Und hinzufügend möchte ich noch
anmerken, dass ich ohne den Rechtsschutz seitens meiner für mich zuständigen
Rechtsschutzversicherung, ich auch nicht bereit wäre freiwillig zu einer
Begutachtung zu Herrn Prof. Zilker zu gehen und dafür dann auch noch „aus
eigener Tasche“ 4000 Euro für Herrn Prof. Zilker „hinzulegen“. Kein Richter
oder Beamter der an einer schadstoffinduzierten
Verletzung erkrankt ist, würde sich, bei dem Wissen um die hier vorgetragenen
vorfixierten Tendenzen(arg. § 278 StGB) seitens Prof. Zilker, freiwillig auf
eigene Kosten von diesem noch begutachten lassen um anschliessend
ein unrichtiges Gutachten zu erhalten, siehe Filmbeitrag: „Gesucht wird die
Moral der Gutachter...“ etc.!
Zur Glaubhaftmachung
beziehe ich mich auf die Äusserungen des abgelehnten
Sachverständigen die
einzuholen ist.
Vorsorglich beantrage
ich, dafür das Herr Prof. Zilker hier als Gutachter nicht benannt werden darf,
siehe obigen Text, für einen fairen Verlauf dieses Gerichtsverfahrens und einer
objektiven Wahrheitsfindung den neutralen
Gutachter:
Herr Prof. Dr. D.
Prof. Dr. D.,
Institut für
Rechtsmedizin
M
zu benennen.
Herr Prof. D. ist
langjähriger Universitätskliniker und mit umweltmedizinischen
und toxikologischen
Problemstellungen befass
2.
Abschliessend möchte ich noch mitteilen, dass meine weitere Stellungnahme
innerhalb der
nächsten 7 Tage folgt, da ich es wegen der vielen gerichtlichen
Problemstellungen und vor allem gesundheitlich schwierigen Situation nich
Befundbericht von Dr.
P. B. vom 02.01.2006.
Mit freundlichen
Grüssen
________________
Unterschrift
Anlagen:
1. Filmbeitrag „Gesucht wird die Moral der
Gutachter“ Prof. Zilker auf CD-Rom
und 24 seitiges Manuskript zur Sendung
2. „Die Sache mit dem Amalgam“ Prof. Zilker Seite 200 f aus dem
Buch „Von
Menschen und Ratten“ von Prof. Erich
Schöndorf
3. Apotheken Umschau - Prof Zilker
4. Focus-Magazin S 177 ff - Prof. Zilker
5. SZ Sonderbeilage - Prof. Zilker
6. Ärztliche Praxis - Prof. Zilker
7.
„Richter in Weissen Kitteln“ mit Hinweis
auf den Filmbeitrag „Gesucht wird
die Moral der Gutachter“ - Prof. Zilker
8. „Nur in Richtung Erkrankte Psyche“ Umweltmedizin Zeitschrift
- Prof. Zilker
9. „Psychische Beschwerden durch Umweltschadstoffe ?“ - Prof.
Zilker
10. Wortprotokoll
aus einer Anhörung im Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin -
Prof. Zilker, Seite 2, 74, 75, 82,
83 und 99
11. „Wer
ist Zilker ?“ 10 Seiten der SHG Chemikalien- und
Holzschutzmittelgeschädigten, Würzburg,