2009 Ziel der Beschwerde ist ein sofortiges Amalgamverbot

Verzweifelt von der Chemiehörigkeit der Deutschen riefen wir nach 20 jährigem Flehen in letzter Minute noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, er möge das völlig unnötige grausame Massensterben von zehn Millionen Landsleuten in dieser Zeit endlich beenden, da die Deutschen Behörden und damit die gesamte Justiz unter der unseligen Abhängigkeit von der Industrie dem Morden kein Ende bereiten. Sie mögen unabhängig die beigefügten Unterlagen prüfen:

Amalgam ist ein hochgefährliches Gift für Jedermann und die Umwelt. Es wirkt in geringsten Mengen als Nanogift, zerstört den Nervenstoffwechsel an 80 Stellen in jeder Zelle und verursacht hunderte Krankheiten, von denen die meisten zu einem entsetzlichen Tod führen. Über eine spät einsetzende Allergie, die nur mit einem Spezialtest erkennbar ist, werden körpereigene Organe zerstört als Autoimmunkrankheit. Unsere tausende Patienten bekamen nach ihrer Allergie auf Amalgam stets diese Autoimmunkrankheiten.

Amalgam ist ein sehr starkes Nervengift, führt von ADHS über MS zu Alzheimer und ist ein starkes Immungift mit Zahnvereiterung über Sepsis bis hin zum Krebs, in dem hohe Amalgammengen gespeichert werden. Amalgam ist Erbgutschädigend. Während der Schwangerschaft gibt die Mutter vierzig Prozent ihres im Körper gespeicherten Quecksilbers an das Ungeborene ab, dessen Nervenentwicklung dadurch erheblich gestört wird und das früh dadurch im Atemstillstand sterben kann. Amalgam schädigt in jedem Alter die Augen, die Ohren und die Zähne, führt zur Zahnfleischentzündung und Zahnverlust. Jeder Unfall und jede Krankheit werden durch Amalgam verschlimmert. Tote, die früher einmal Amalgam hatten, dürfen nicht mehr verbrannt werden, vor der Bestattung müssen Amalgamzähne entfernt werden.

Amalgam darf nur unter Dreifachschutz mit Sauerstoff entfernt werden.

Ab sofort dürfen nur die ungefährlichen Alternativen eingesetzt werden: Kunststoffe und metallfreie Keramik. Gold, Nickel, Chrom und andere Metalle sind als Alternative verboten. Implantate in den amalgamvergifteten Knochen sind verboten.

Sofort müssen allen Kindern die giftigen Füllungen entfernt werden.

Bei Nervengeschädigten ist eine Narkose dabei erforderlich.

Allen Nierenkranken, insbesondere den zur Nierentransplantation vorgesehenen muss dann eiligst Amalgam entfernt werden.

Als nächstes folgen Frauen im geschlechtsfähigen Alter, damit keine vergifteten Kinder am Plötzlichen Kindstod (SID) sterben oder erbgeschädigt werden.

Alle Nervenkranken mit Depressionen bis hin zur Schizophrenie folgen.

Alle Allergiker, insbesondere auf Nickel, folgen als nächstes, um die Rate der Autoimmunkrankheiten, verniedlicht gesprochen Zivilisationskrankheiten, zu stoppen.

Ausnahmslos alle Zahnärzte müssen auf Kosten der Krankenkassen die Giftbeseitigung bezahlen.

Dort, wo Quecksilber Eiter unter den Zähnen verursacht hatte, muss der Zahn gezogen werden. Bei Schwerkranken muss der Zahnarzt alle Zähne auf Kassenkosten ziehen und entgiftete herausnehmbare Prothesen bis zur Heilung anpassen.

Jeder Vergiftete erhält auf Kassenkosten so viele Gegengifte DMPS (Immungeschädigte) oder DMSA(Nervengeschädigte), bis er gesund ist.

Alle durch die Amalgamkrankheit verursachten Kosten und sozialen Schäden müssen bis zu einer Summe von 100 000 € aus einem Fond der Zahnärzte und Amalgamhersteller, die durch Amalgam enorm viel verdient hatten, zurück erhalten.

Auf Empfehlung der EU sollten alle Staaten sogleich dieses Zahnquecksilberverbot erlassen. Auch die FDA in Amerika wird sich anschließen.

www.toxcenter.org/amalgam/amalgamverbot/quecksilberliteratur/adhs/alzheimer/dmsa/§/