2009
Ziel der Beschwerde ist ein sofortiges Amalgamverbot
Verzweifelt
von der Chemiehörigkeit der Deutschen riefen wir nach 20 jährigem Flehen in
letzter Minute noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, er möge
das völlig unnötige grausame Massensterben von zehn Millionen Landsleuten in
dieser Zeit endlich beenden, da die Deutschen Behörden und damit die gesamte
Justiz unter der unseligen Abhängigkeit von der Industrie dem Morden kein Ende
bereiten. Sie mögen unabhängig die beigefügten Unterlagen prüfen:
Amalgam ist ein hochgefährliches Gift für Jedermann
und die Umwelt.
Amalgam ist ein sehr starkes Nervengift, führt von
ADHS über MS zu Alzheimer und ist ein starkes Immungift mit Zahnvereiterung
über Sepsis bis hin zum Krebs, in dem hohe Amalgammengen gespeichert werden.
Amalgam ist Erbgutschädigend. Während der Schwangerschaf
Amalgam darf nur unter Dreifachschutz mit
Sauerstoff entfernt werden.
Ab sofort dürfen nur die ungefährlichen
Alternativen eingesetzt werden: Kunststoffe und metallfreie Keramik. Gold,
Nickel, Chrom und andere Metalle sind als Alternative verboten. Implantate in
den amalgamvergifteten Knochen sind verboten.
Sofort müssen allen Kindern die giftigen Füllungen
entfernt werden.
Bei Nervengeschädigten ist eine Narkose dabei
erforderlich.
Allen Nierenkranken, insbesondere den zur
Nierentransplantation vorgesehenen muss dann eiligst Amalgam entfernt werden.
Als nächstes folgen Frauen im geschlechtsfähigen
Alter, damit keine vergifteten Kinder am Plötzlichen Kindstod (SID) sterben
oder erbgeschädigt werden.
Alle Nervenkranken mit Depressionen bis hin zur
Schizophrenie folgen.
Alle Allergiker, insbesondere auf Nickel, folgen
als nächstes, um die Rate der Autoimmunkrankheiten, verniedlich
Ausnahmslos alle Zahnärzte müssen auf Kosten der
Krankenkassen die Giftbeseitigung bezahlen.
Dort, wo Quecksilber Eiter unter den Zähnen
verursacht hatte, muss der Zahn gezogen werden. Bei Schwerkranken muss der
Zahnarzt alle Zähne auf Kassenkosten ziehen und entgiftete herausnehmbare P
Jeder Vergiftete erhält auf Kassenkosten so viele
Gegengifte DMPS (Immungeschädigte) oder DMSA(Nervengeschädigte), bis er gesund
ist.
Alle durch die Amalgamkrankheit verursachten Kosten
und sozialen Schäden müssen bis zu einer Summe von 100 000 € aus einem Fond der
Zahnärzte und Amalgamhersteller, die durch Amalgam enorm viel verdient hatten, zurück
erhalten.
Auf Empfehlung der EU sollten alle Staaten sogleich
dieses Zahnquecksilberverbot erlassen. Auch die FDA in Amerika wird sich anschließen.
www.toxcenter.org/amalgam/amalgamverbot/quecksilberliteratur/adhs/alzheimer/dmsa/§/