Zahnquecksilber Geschichte seiner Vergiftung damit
Um 1820 begann die Karriere von Zahnquecksilber als massenhaft verwendetes Füllungsmaterial. Wer als "Erfinder" gelten soll ist umstritten. Bell, Taveau und Regnart sind die Namen die in diesem Zusammenhang am häufigsten genannt werden. Doch schon vorher wurden vereinzelt Amalgame zum Füllen von Löchern in Zähnen verwendet.
Erst im 18. Jahrhunder
Schon damals wendeten sich zahlreiche Stimmen gegen die Verwendung von
Quecksilber in Zähnen und die massenhafte Anwendung von Zahnquecksilber führte
zu unzähligen Krankheitsfällen. Diese führten 1840-1855 in den USA zu dem
ersten Zahnquecksilberverbot. Da sich aber damit mehr Geld verdienen ließ und davon muß man
ausgehen - zahlreiche Dentisten und Zahnärzte durch die Drogenwirkung von
Quecksilber abhängig geworden waren und Entzugssymptome erleiden mußten, wenn
sie es nicht weiter verwendeten - kam es zur organisierten Förderung von Zahnquecksilber
als Zahnfüllstoff. Zahnquecksilber hatte damals aber besonders in Deutschland
ein geringes Ansehen. Das Füllen von Löchern in Zähnen mit Zahnquecksilber kann
man in wenigen Tagen lernen.
In der Schweiz war die Zahnquecksilbervergiftung 1900 eine wissenschaftlich anerkannte Erkrankung - später hat man das wieder vergessen.
In den 20er Jahren des 20 Jahrhunderts wurden Analysemethoden entwickelt, die Quecksilbermengen bis in den Nanogrammbereich hinein feststellen konnten. Das Argument vieler Zahnquecksilberverbrecher, daß aus den Füllungen nichts in den menschlichen Körper gelangen konnte fiel damals unter dem Aspekt "Wissenschaftlichkeit" in sich zusammen.
1926 zog der in Fachkreisen bekannte Chemiker Prof. Dr. Alfred Stock aus dem
damals als gesicher
Um 1930 wird in Deutschland von den Gesundheitsbehörden das Verbot von Kupferamalgamen vorbereitet und das Verbot von Silberamalgamen für den Zeitpunkt angestrebt, wenn haltbarere Ersatzmaterialien als die damals schon üblichen Zahnzemente verfügbar sein werden.
1933 Die DGZMK-Mitglieder haben Glück, die ihnen von der Gesinnung her sehr nahestehenden und von ihr geförderten Nationalsozialisten kommen an die Macht. Die NSDAP zeigt sich erkenntlich für die Hilfe und gibt der DGZMK freie Hand in der Zahnmedizin. Damit ist das drohende Zahnquecksilberverbot vom Tisch. Statt des kurz bevorstehenden Verbots in der Weimarer Republik besteht im Dritten Reich unter der DGZMK die Zwangsversorgung der Deutschen mit Zahnquecksilber (allerdings mit der Alternative Zahnzement). Die DGZMK wird Teil des NS-Regimes.
1945 Mit Kriegsende endet mit dem Dritten Reich auch vorerst die Zwangsmedikation mit Zahnquecksilber in Deutschland.
1963 Die gesetzlichen Krankenkasse (AOKs, Barmer, BKKs, DAK, ...+ die KZVs) und die DGZMK führen die Zwangsversorgung mit Zahnquecksilber wieder ein - diesmal ohne Alternative.
1965 Laut Gutachten (vermutlich von der DGZMK - die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung behauptet es nicht mehr zu haben -) ist Zahnquecksilber unschädlich und setzt kein Quecksilber frei.
1981 Gutachten Prof. Riethe (DGZMK + Amalgamindustrie) – Zahnquecksilber ist unschädlich.
1992 Das Bundesgesundheitsamt (BGA) gibt eine Broschüre mit dem Titel "Amalgame in der zahnärztlichen Therapie" heraus. Das skandalöse Zustandenkommen dieser Broschüre - sie wurde von der Degussa (Dr. Rothaut) verfasst und nach ihren Interessen gestaltet - wird bekannt - einer der zahlreichen Gründe für die Auflösung des BGA im Jahre 1994. Die Broschüre bleibt trotzdem im Umlauf.
1994 Der Bundesrat beschließt, dass weitere Einschränkungen bei der Zahnquecksilberanwendung erforderlich sind.
1995 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt eine Empfehlung heraus, wonach Zahnquecksilber nicht mehr verwendet werden darf bei: Schwangeren, Kindern unter 6 Jahren, Patienten mit Nierenerkrankungen, nachgewiesener Zahnquecksilberallergie, als Stumpfaufbaumaterial, wenn in unmittelbarer Nähe schon ein gegossener Zahnersatz vorhanden ist; bei retrograden Wurzelfüllungen, sowie ausserhalb des kaudrucktragenden Seitenzahnbereichs. Die Zahl der Zahnquecksilberfüllungen ist so gering als möglich zu halten. In der Begründung zu seiner Entscheidung führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter anderem folgendes aus: "Da Quecksilber im Organismus kumuliert, könnten aufgrund erhöhter Belastungen biologische Veränderungen entstehen, die insbesondere in Sorge um die nachfolgende Generation zur Verhütung gesundheitlicher Risiken vermieden werden müssen."
1997 Die führende Zahnquecksilberterrororganisation, die DGZMK, initiiert das "Konsenspapier Amalgam", dessen Zweck die Täuschung und Schädigung des Deutschen Volkes von allen Unterzeichnern mit betrieben wird.
Dazu aktiviert die DGZMK ihre alten Verbindungen. Bei den Unterzeichnern handelt es sich ausschließlich um Organisationen, die schon im Dritten Reich zusammengewirkt hatten, bzw. um deren unmittelbare Nachfolgeorganisationen.
1999 Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Zahnquecksilber-Intoxikation erstmals als eigenständige Erkrankung in die ICD-10 (den internationalen Katalog der anerkannten Erkrankungen) unter der Nummer T88.7 auf. Davor konnte man sie nur als "unerwünschte Arzneimittelwirkung" unterbringen.
2001 Bündnis90/Die Grünen planen die Einschränkung / das Verbot von Amalgam. Ihre Initiative schläft ein. Politik interessiert sich nicht mehr für Quecksilber.