Zahnersatz
bei Allergie Zusatzkosten selbst zu
tragen
Gesetzlich Versicherte müssen bei einem
Zahnersatz zusätzliche Kosten, die wegen einer nachgewiesen Allergie anfallen, grundsätzlich selbst tragen. Dies geht aus der Antwort
der Bundesregierung (16/13565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
(16/13339) hervor. Danach kommen in bestimmten Härtefällen in aller Regel die
Krankenkassen für die Mehrkosten auf. Zu beachten sei allerdings, dass die Krankenkassen
diese Zusatzkosten “nur insoweit übernehmen, als darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten sind”.
In ihrer Anfrage hatte die Fraktion auf die
Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses in seiner Zahnersatz-Richtlinie
vom Dezember 2004 verwiesen, der zufolge “bei einer nachgewiesenen Allergie nur ein Werkstoff verwendet werden darf, der vertragen wird”.
Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob aus der Festlegung der
Richtlinie abzuleiten sei, dass zusätzliche Kosten, die durch nachgewiesene Allergien entstehen, von der Krankenkasse erstattet werden müssen.
Den Regierungsangaben zufolge ist aus der
Festlegung der Richtlinie keine Erstattungspflicht der Krankenkassen
abzuleiten. Seit jeher seien die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung für die Versorgung mit Zahnersatz auf einen Teil der Kosten
beschränkt gewesen seien. Mit der Einführung des “befundbezogenen
Festzuschusssystems” Anfang 2005 sei die vertragszahnärztliche Versorgung mit
Zahnersatz grundlegend neu geordnet worden:
“Unabhängig von ihrem
Mundgesundheitszustand, ihrem Alter, ihren Erkrankungen oder Erkrankungsrisiken
wie Allergien erhalten gesetzlich Versicherte bei einem
bestimmten Befund bundesweit einheitliche Festzuschüsse zu einer medizinisch
notwendigen Versorgung mit Zahnersatz”, erläutert die Regierung.
Da “innerhalb der Festzuschuss-Konzeption
nicht auf jeden einzelnen Behandlungsfall mit klinischen Besonderheiten oder
individuellen Wünschen bei der Auswahl der Werkstoffe abgestellt” werden könne,
sei nicht auszuschließen, dass Versicherte “im Einzelfall mehr als 50 Prozent
der in der Regelversorgung abgebildeten Kosten zu übernehmen haben”, heißt es
in der Antwort weiter. Allerdings könnten Vertragszahnärzte die Höhe der
zusätzlichen Kosten für die Versicherten durch die Auswahl kostengünstiger
hypoallergener Werkstoffe niedrig halten. Auch könne der Zahntechniker bei der
Gestaltung des Zahnersatzes höhere Zusatzkosten vermeiden.
Quelle: Deutscher Bundestag
http://www.sozialticker.com/bei-zahnersatz-sind-zusatzkosten-wegen-allergie-grundsaetzlich-selbst-zu-tragen_20090720.html