Zahnersatz-Zuschuss - 50%
vom Standard für alle
Für Zahnprothesen, Kronen und Brücken gelten
seit Anfang des Jahres neue Spielregeln: Statt eines bestimmten Prozentsatzes
zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss, der sich nach dem
jeweiligen Zahnproblem bemisst. Den Festzuschuss bekommen Sie immer, egal
welche „Luxusleistungen“ Sie sonst noch wollen.
Nach wie vor können
Sie beim Zahnersatz - also für Kronen, Brücken und Prothesen - damit rechnen,
dass die Kasse mindestens die Hälfte der Kosten übernimmt. Allerdings nur für
die „wirtschaftliche Regelversorgung“: einfacher und ausreichender Zahnersatz
aus preisgünstigem Material. Das Bonusheft bleibt das wichtigste Sparbuch: Wer
damit fünfmal die Kontrolluntersuchung in Folge nachweisen kann, bekommt 60%
Zuschuss, bei zehn Stempeln sind es 65%.
Auch wer sich für
teuren „andersartigen Zahnersatz“ entscheidet, bekommt nun immer den
Festzuschuss. Bisher beteiligten sich die Kassen mit keinem Cent an den Kosten,
wenn Sie statt einer Brücke ein teures Implantat wollten (Kostenpunkt: 1600 bis
1900 Euro). Eine einfache Brücke kostet nur 700 Euro. Das ist die
„Regelversorgung“, und demnach beträgt der Festzuschuss im Normalfall (ohne
Bonus) 350 Euro. Dieses Geld bekommt man nun auch dann, wenn man sich das
wesentlich teurere Zahnimplantat vom Arzt einbauen lässt. Neben
„Regelversorgung“ und „andersartiger Versorgung“ gibt es noch den
„gleichartigen Zahnersatz“. Darunter versteht man zusätzliche Leistungen,
beispielsweise für eine vollverblendete Brücke an den hinteren Seitenzähnen,
die zirka 1000 Euro kostet statt 700 Euro ohne Verblendung. Die Kasse zahlt
also 350 Euro Festzuschuss. Sie tragen den Rest und müssen dafür mit dem
Zahnarzt eine Mehrkostenvereinbarung schließen.
Eine zweite
Neuregelung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft: Patienten müssen einen größeren
Anteil des Versicherungsbeitrages zahlen, der zur Finanzierung des Zahnersatzes
verwendet wird. Der „Sonderbeitrag“ beträgt 0,4% des Krankenkassenbeitrags, für
das Krankengeld werden weitere 0,5% fällig. Konkret bedeutet das: Wenn Ihr
Beitragssatz bisher bei 14% lag, von denen der Arbeitgeber 7% getragen hat,
zahlen Sie künftig 7,45% und der Arbeitgeber nur noch 6,55%.
Quelle: Med. Trib. 1/2005