Zahnersatz-Zuschuss - 50% vom Standard für alle

 

Für Zahnprothesen, Kronen und Brücken gelten seit Anfang des Jahres neue Spielregeln: Statt eines bestimmten Prozentsatzes zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss, der sich nach dem jeweiligen Zahnproblem bemisst. Den Festzuschuss bekommen Sie immer, egal welche „Luxusleistungen“ Sie sonst noch wollen.

 

Nach wie vor können Sie beim Zahnersatz - also für Kronen, Brücken und Prothesen - damit rechnen, dass die Kasse mindestens die Hälfte der Kosten übernimmt. Allerdings nur für die „wirtschaftliche Regelversorgung“: einfacher und ausreichender Zahnersatz aus preisgünstigem Material. Das Bonusheft bleibt das wichtigste Sparbuch: Wer damit fünfmal die Kontrolluntersuchung in Folge nachweisen kann, bekommt 60% Zuschuss, bei zehn Stempeln sind es 65%.

 

Auch wer sich für teuren „andersartigen Zahnersatz“ entscheidet, bekommt nun immer den Festzuschuss. Bisher beteiligten sich die Kassen mit keinem Cent an den Kosten, wenn Sie statt einer Brücke ein teures Implantat wollten (Kostenpunkt: 1600 bis 1900 Euro). Eine einfache Brücke kostet nur 700 Euro. Das ist die „Regelversorgung“, und demnach beträgt der Festzuschuss im Normalfall (ohne Bonus) 350 Euro. Dieses Geld bekommt man nun auch dann, wenn man sich das wesentlich teurere Zahnimplantat vom Arzt einbauen lässt. Neben „Regelversorgung“ und „andersartiger Versorgung“ gibt es noch den „gleichartigen Zahnersatz“. Darunter versteht man zusätzliche Leistungen, beispielsweise für eine vollverblendete Brücke an den hinteren Seitenzähnen, die zirka 1000 Euro kostet statt 700 Euro ohne Verblendung. Die Kasse zahlt also 350 Euro Festzuschuss. Sie tragen den Rest und müssen dafür mit dem Zahnarzt eine Mehrkostenvereinbarung schließen.

 

Eine zweite Neuregelung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft: Patienten müssen einen größeren Anteil des Versicherungsbeitrages zahlen, der zur Finanzierung des Zahnersatzes verwendet wird. Der „Sonderbeitrag“ beträgt 0,4% des Krankenkassenbeitrags, für das Krankengeld werden weitere 0,5% fällig. Konkret bedeutet das: Wenn Ihr Beitragssatz bisher bei 14% lag, von denen der Arbeitgeber 7% getragen hat, zahlen Sie künftig 7,45% und der Arbeitgeber nur noch 6,55%.

 

Quelle: Med. Trib. 1/2005