2012 Zahnarzt darf als einziger Giftigkeit von Quecksilberdampf verheimlichen
Weil niemals sich ein Mensch das hochgiftige, das Gehirn beim Einatmen hochgiftige flüssige Quecksilber in den Kopf stopfen ließe, dürfen Zahnärzte als Narrenfreiheit von allen Gerichten toleriert die gesetzlich verankerte Aufklärungspflicht unterlassen und das tödliche Gift irreversibel in den Kopf stopfen. Jedermann weiß von Tierversuchen mit Schafen, dass sich das Gift sofort im Körper verteilt und zu tödlichen Vergiftungen führt, die infolge der geringen Dosis oft eine sehr lange Halbwertzeit haben.
Wer niemals seine Kinder zum Zahnarzt führt, der erspart ihnen diese Gemeinheit.
Ganze Schulen wurden tagelang geschlossen, weil die Menge Quecksilber, die in drei Zähne gestopft wird, im Physiksaal verschüttet wurde,
Teppiche wurden aus Häusern geworfen und Baugrund gesperrt. Aber das Gehirn von Kleinkindern und Kranken wird alltäglich mehrtausendfach auf Kosten aller Krankenkassen vergiftet!
Aufklärungspflicht ist Zahnärzten ein Fremdwort.
Es würde genügen, wenn sie eine Kopie des Begleitzettels von Quecksilber für Amalgam den Patienten mitgeben würden. Dort steht: „Bei Unwohlsein sofort Ihren Arzt verständigen!“
Warum Zahnärzte Narrenfreiheit haben, ist uns unerklärlich.
Sicher sind sie keine Ärzte und unterliegen nicht deren strengen ethischen Gesetzen, aber gleich so frevelhaft müssten sie nicht sein!