2007 Zahnarzt Gehässigkeiten lassen TOXCENTER kalt
Ihr Schreiben vom 19.2.2007
Herr Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer
Internet-Veröffentlichung
Sehr geehrter Herr Kollege Karkalis ,
in vorbezeichneter Angelegenheit liegt uns zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Tox-Centers e.V. , datiert auf 21. März 2007, vor:
Der Verein, vertreten durch seine Organe,
räumt den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt ein, wonach die von Ihnen
erwähnte Strafanzeige gegen das Tox-Center e.V. von diesem in das Interne
Die Verantwortlichen des Tox-Centers e.V. sehen keine Veranlassung, diese Veröffentlichung aus dem Internet zu entfernen.
Diesbezüglich müssen wir Sie nach wie vor
darauf hinweisen, dass ein eingetragener Verein nicht den Vorschriften der
Berufsordnung für die Arzte Bayerns unterliegt, weshalb wir keine rechtliche
Möglic
Unabhängig davon dient das Berufsaufsichtsverfahren nicht der Durchsetzung etwaiger Ansprüche des Beschwerdeführers, sondern ausschließlich der Sanktionierung nachweisbar fehlerhaften beruflichen Verhaltens durch den Arzt. (ÄKBV)
Zahnarzt hält seine Strafanzeige als Eingriff in Geheimspäre ( Palladium-Urteil )
1. 14.02.2006 Strafanzeige und Strafantrag :
aus allen rechtlichen Gründen stelle ich und zeige folgenden Sachverhalt an.
Meine Patientin Frau C. B.
hat trotz entsprechender Aufklärung über Ihren Zahnbefund und die
medizinisch indizierten Behandlungs-alternativen zusätzlichen Rat bei
Herrn
Daraufhin
wurde am 11.02.2006 gegen quittierte Gebühr von 50,- EUR postalisch, also ohne
jede Rücksprache oder Untersuchung der Patientin, in die laufende Behandlung
konsiliarisch eingegriffen mi
2. Stellungnahme TOXCENTER :
1991 hielt ich für
Ihn im Auftrag einer Bürgerinitiative einen Vortrag über Umweltgifte und Zahnflickstoffe.
Dies bedeutete für ihn den Anfang als " Amalgamspezialist ".
1992 tauschte er seinem Patienten "St. K. " dessen
Amalgam in Palladium aus. Der Patient kam daraufhin schwer krank in meine
Praxis. Er hatte eine Palladium-
. es sich um die Anamnese des Patienten gehandelt hatte und
. ein Zahnarzt berufsfremd sei und nicht nach Ärztegesetz beurteilt wird.
Im
anschließenden acht Jahre währenden Prozess mit seinem Patienten bezichtigte er
diesen, er selbst hätte den Therapie- und Heilplan gefälscht und statt
Palladium "Gold" eingesetzt, Natürlich lag bei der
Krankenkasse das Original mit seinem handschriftlichen Vermerk "Gold
wegen
Den Groll über seinen verlorenen Prozess versucht er seither vergeblich zu besänftigen.
Rückantwort :
Sehr geehrter Herr Dr. Dr. D., vielen Dank für Ihre Stellungnahme in vorbezeichneter Angelegenheit vom 24. August 2006.
Wir
verstehen Ihre Ausführungen dahingehend, dass es sich bei "Tox-
Center" um einen eingetragenen Verein handle, der als gemeinnütziger
Verein eine Schutzgebühr erhebe, die diesem seitens des Finanzamtes gemeinsam
mit der Zahnärztekammer zur Auflage gemacht worden sei. Die Aufgabe des Vereins
bestehe lediglich in der Prophylaxe und der toxikologischen Beurteilung bei
Vorliegen eines Verdachtes auf eine Vergiftung.
3. Brief Zahnarzt Dr. Karkalis vom 15.02.2007 :
" Die Veröffentlichung ist ehrenrührig und beleidigend, sie stellt einen Eingriff in meine Geheimspäre dar.
Ich fordere sie daher auf, die Veröffentlichung unverzüglich aus dem Internet zu nehmen "
4. Unsere Erwiderung vom 19.02.07 :
" Die Veröffentlichung ist wörtlich Ihre eigene Strafanzeige und unsere Richtigstellung bei den Behörden
sowie der Einstellungsbeschluss. Falls sie wollen dass wir Ihre leidige Strafanzeige löschen,
fordern wir Sie hiermit auf, bis 30.02.2007
1. schriftlich sich für die bisherigen Lügen zu entschuldigen und
2. eine Unterlassungserklärung zu senden, mit der Strafbewehrung,
dass Sie bei erneuten Lügen über uns 300 000 Euro Strafe zahlen. TOXCENTER