Zahnärzte sind zum Erfolg ihrer Behandlung
verpflichtet
Zahnärzte sind ihren
Patienten nicht nur „eine Behandlung als solche“ schuldig, sondern auch einen
„Erfolg“,
urteilte das Oberlandesgericht
Koblenz. Eine Patientin erhielt daher 6.000 € Schmerzensgeld,
weil ihre herausnehmbare
Teilprothese nicht passte.
Das Teil sass zu locker und
die Kronen hatten überstehende Ränder.
Sprach-, Beiss- und
Kauprobleme waren die Folge.
Wolfgang Büser,
Rechtsexperte
Quelle: AOK Bayern Heft 3/2008 Seite 26