Zahnärzte sind unfähig zum Entfernen ihres Billiggiftes

Frage:

wie Sie auch bereits mehrfach erwähnten, ist es wirklich schwierig und

sehr mühsam für einen Kranken, in Deutschland seine Zähne ziehen zu lassen.

 

Sie stellten gemäß OPT Metalle im Hirn (Pfusch), Eiter und Karies unter

den meisten Zähnen und dort auch Wohngifte fest.

Die Zahnärztin schrieb der Krankenkasse den Befund: 10 Zähne apikale

Ostitis, generalisierte chronische Parodontitis und 27 Zähne kariöse

Defekte. Ich habe gemäß Ihren Vorgaben (Eiter im Kiefer = Zahn muss

raus) eine Totalprothese, allergenfrei (habe viele Allergien) durch

Labor Huber veranlasst.

 

Zusage von der Krankenkasse: doppelter Festzuschuss auf Grund von

Sozialhilfe wird akzeptiert, allerdings hat der Gutachter nun bestimmt,

dass nicht alle Zähne gezogen werden dürfen. Meine Zahnärztin verlangt

nun, dass ich der Krankenkasse schriftlich erklären soll, dass ich auf

meine Kosten und mein Risiko die Zähne ziehen lassen will, sonst würde

sie ihre Zulassung verlieren.

 

Kurzum: um nicht Gefahr zu laufen, dass ich wirklich noch diese

verseuchten Zähne behalten muss, was raten Sie mir? Ich habe MCS,

toxische Encephalopathie, Polyneuropathie, multiple Allergien und bin

seit heute Rentnerin.

 

Herzlichen Gruß AD

 

Antwort:

Zahnärzte hatten Sie vergiftet – noch dazu pfuscherhaft, nun müssen sie Ihnen wenigstens das Gift entfernen, das Ihnen nachweislich irreversibel die Gesundheit ruiniert hatte.

Es ist eine Schande für uns Ärzte, wenn eine junge Frau wie Sie ihre Gesundheit allein durch gedankenlose (Zahn-) Ärzte verloren hat.

Weder Ihre Krankenkasse geschweige irgendein „Gutachter“ darf Ihnen die Gesundheitsverbesserung verwehren.

 

Zeigen Sie diesen Leuten diese Stellungsnahme und verlangen Sie, dass nach den Gesetzen Ihrer Krankenkasse dies Ihnen das, „was wirtschaftlich und zweckmäßig ist“ eiligst genehmigt.

Verlogen ist, von Ihnen dies privat abzukassieren. Zahnquecksilber soll so „kostengünstig“ sein, dass ihre Krankenkasse auf dieses Schnäppchen nicht verzichten will. Sie geht davon aus, dass jedermann, der Quecksilber im Kopf nicht verträgt, dies wie ein reicher Privatpatient so schnell wie möglich wieder entfernen lässt. Durch diese Hintertüre werden die Krankenkasse – und natürlich die Zahnärzte steinreich.

Verlogen ist dieses Verhalten schon allein deshalb, weil jedermann weiß, dass ein Harzt IV - Empfänger vor Erhalt der staatlichen Unterstützung keine Geldreserven haben darf.

Falls Ihre Krankenkasse und der Gutachter sich taub stellen sollten, nennen Sie uns ihre Namen zur Veröffentlichung.

Als letztes steht Ihnen noch die Möglichkeit offen, sich an den erfahrenen Redakteur zu wenden, der seit 20 Jahren schon vielen Betrogenen geholfen hat:

Ullrich Meyer akte@akte.de

Für eine gutachtliche Auskunft stehe ich Ihnen hierfür bereit!

MD