Zahnärzte sind unfähig zum Entfernen ihres
Billiggiftes
Frage:
wie Sie auch bereits mehrfach erwähnten, ist es
wirklich schwierig und
sehr mühsam für einen Kranken, in Deutschland seine
Zähne ziehen zu lassen.
Sie stellten gemäß OPT Metalle im Hirn (Pfusch), Eiter
und Karies unter
den meisten Zähnen und dort auch Wohngifte fest.
Die Zahnärztin schrieb der Krankenkasse den Befund:
10 Zähne apikale
Ostitis, generalisierte chronische Parodontitis und
27 Zähne kariöse
Defekte. Ich habe gemäß Ihren Vorgaben (Eiter im Kiefer
= Zahn muss
raus) eine Totalprothese, allergenfrei (habe viele
Allergien) durch
Labor Huber veranlasst.
Zusage von der Krankenkasse: doppelter Festzuschuss
auf Grund von
Sozialhilfe wird akzeptiert, allerdings hat der
Gutachter nun bestimmt,
dass nicht alle Zähne gezogen werden dürfen. Meine
Zahnärztin verlangt
nun, dass ich der Krankenkasse schriftlich erklären
soll, dass ich auf
meine Kosten und mein Risiko die Zähne ziehen lassen
will, sonst würde
sie ihre Zulassung verlieren.
Kurzum: um nicht Gefahr zu laufen, dass ich wirklich
noch diese
verseuchten Zähne behalten muss, was raten Sie mir?
Ich habe MCS,
toxische Encephalopathie, Polyneuropathie, multiple
Allergien und bin
seit heute Rentnerin.
Herzlichen Gruß AD
Antwort:
Zahnärzte hatten Sie vergiftet – noch dazu
pfuscherhaft, nun müssen sie Ihnen wenigstens das Gift entfernen, das Ihnen
nachweislich irreversibel die Gesundheit ruiniert hatte.
Weder Ihre Krankenkasse geschweige irgendein
„Gutachter“ darf Ihnen die Gesundheitsverbesserung verwehren.
Zeigen Sie diesen Leuten diese Stellungsnahme und
verlangen Sie, dass nach den Gesetzen Ihrer Krankenkasse dies Ihnen das, „was
wirtschaftlich und zweckmäßig ist“ eiligs
Verlogen ist, von Ihnen dies privat abzukassieren.
Zahnquecksilber soll so „kostengünstig“ sein, dass ihre Krankenkasse auf dieses
Schnäppchen nicht verzichten will. Sie geht davon aus, dass jedermann, der
Quecksilber im Kopf nicht verträgt, dies wie ein reicher Privatpatient so
schnell wie möglich wieder entfernen lässt. Durch diese Hintertüre werden die
Krankenkasse – und natürlich die Zahnärzte steinreich.
Verlogen ist dieses Verhalten schon allein deshalb,
weil jedermann weiß, dass ein Harzt IV - Empfänger vor Erhalt der staatlichen
Unterstützung keine Geldreserven haben darf.
Falls Ihre Krankenkasse und der Gutachter sich taub
stellen sollten, nennen Sie uns ihre Namen zur Veröffentlichung.
Als letztes steht Ihnen noch die Möglic
Ullrich Meyer akte@akte.de
Für eine gutachtliche Auskunft stehe ich Ihnen
hierfür bereit!
MD