Zahnärzte Berufsfremde gegenüber Ärzten
§19 der Berufsordnung für Ärzte Bayerns (Berufspflichtverletzung einer Bezichtigung eines anderen Arztes der Falschbehandlung) verpflichtet Ärzte zu kollegialem Verhalten untereinander, nicht jedoch gegenüber Berufsfremden, wie Zahnärzten.(BGÄ 13/95,München)