2009
Zahn Einzelröntgen Ärztlicher Kunstfehler
Einzelröntgenaufnahmen
der Zähne sind ein schwerer Ärztlicher Kunstfehler, weil:
1.
es mit der Kiefer-Panorama-Aufnahme eine unschädliche
Alternative gibt,
2.
das oberste Gebot des Gonadenschutzes (Eierstöcke, Hoden) nicht
eingehalten werden kann durch die Aufnahme von oben in den Körperstamm.
3.
Die Fernwirkung der kranken Zähne auf den Kiefer und die mit
ihm verbundenen Organe nur in der Kiefer-Panorama-Aufnahme (OPT) erkennt.
Die
Streustrahlung durch immerfort Reflexion der Röntgenstrahlen zwischen
Wirbelsäule und Brustbein, werden alle inneren Organe inklusive Gonaden einer
unnötigen, erheblich schädigenden Strahlenbelastung ausgesetzt.
Die
gesamte Strahlendosis ist damit das tausendfache einer
einzigen Kieferaufnahme, in der man das gleiche sieht!
§
Zahnherdspezialisten
hatten aufgrund der in den 60er Jahren vom Berufsradiologen befundeten OPT
Sperzialkenntnisse vom Fortleiten der Entzündungsreaktionen der Zähne, die den
Zahnärzten mit Einzelbildbefundung heute völlig abgehen. Von der Kaufläche und
Wurzel lassen sich keine globalen Organschäden ableiten.
Beim
OPT wird der Stahlengang auf das Hinterhaup
Krebspatienten
können nach wiederholten Einzelaufnahmen den Zahnarzt haftbar machen.
Wir fordern hiermit erneut – wie seit 20 Jahren - die
Strahlenschutzbehörden auf, endlich diesen Mißstand mit Körperverletzung der
Patienten zu beenden!!! (01.06.09)
(Zusatz zur Biografie)