Zähneziehen vor der Quecksilbersanierung verboten

 

Vor jeder Arbeit im Mund, d.h. vor Legen oder Entfernen von Zahnflickstoffen sollte man grundsätzlich einen 7-Tages-Test auf Vorhandenes und die geplante Alternative durchführen. Dies hat zwei Gründe:

1. Es weiß der Zahnarzt, ob er gleichgültig wie bisher beim Bohren oder Schleifen vorgehen darf oder, ob er den Patienten vor einer unnötigen Allergen-Aufnahme schützen muss.

2. Die Krankenkasse kann nur nach der unaufgeforderten Vorlage eines Allergiepasses mit Epikutan- Testliste und den Fotos der Reaktion die gesamte Behandlung mit Alternativen bezahlen.

 

Wenn eine Allergie auf das Vorhandene besteht darf auf keinen Fall (!)

vor Entfernung der Allergene aus dem Speichel ein Zahn gezogen werden.

 

Kompromiss wäre lediglich die Metallentfernung (natürlich unter Dreifachschutz) aus allen Zähnen außer denjenigen, die gezogen werden müssen und dann die Extraktion aller gefüllten toten Zähne in einer Sitzung.