Zähneziehen vor der Quecksilbersanierung
verboten
Vor jeder Arbeit im
Mund, d.h. vor Legen oder Entfernen von Zahnflickstoffen sollte man
grundsätzlich einen 7-Tages-Test auf Vorhandenes und die geplante Alternative durchführen.
Dies hat zwei Gründe:
1. Es weiß der
Zahnarzt, ob er gleichgültig wie bisher beim Bohren oder Schleifen vorgehen
darf oder, ob er den Patienten vor einer unnötigen Allergen-Aufnahme schützen
muss.
2. Die Krankenkasse
kann nur nach der unaufgeforderten Vorlage eines Allergiepasses mit Epikutan-
Testliste und den Fotos der Reaktion die gesamte Behandlung mit Alternativen
bezahlen.
Wenn eine Allergie
auf das Vorhandene besteht darf auf keinen Fall (!)
vor Entfernung der
Allergene aus dem Speichel ein Zahn gezogen werden.
Kompromiss wäre
lediglich die Metallentfernung (natürlich unter Dreifachschutz) aus allen
Zähnen außer denjenigen, die gezogen werden müssen und dann die Extraktion
aller gefüllten toten Zähne in einer Sitzung.