Zähneziehen nur nach Nachweis tödlicher Krankheiten

In Deutschland ist ein Zähneziehen nur nach Nachweis tödlicher Krankheiten möglich. Erfahrene Herdspezialisten benötigen im Gegensatz zum Zahnarzt, der dies sehr selten macht, eine umfangreiche Palette teuerster Nachweismethoden einer tödlichen Erkrankung, die ohne Zähneziehen und Eiterausfräsen nicht überlebt werden können. dazu gehört:

  1. ein toxikologisch ausgewertetes Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme (OPT)
  2. ein toxikologisch ausgewertetes Kernspin des Kopfes
  3. Langzeit- Epikutanteste auf Zahngifte und ihre Alternativen (sinnvoller Weise zugleich auf Wohngifte)
  4. Autoimmunteste auf die Organe mit den größten Eiterherden im Kiefer
  5. dreidimensionelles Computertomogramm (hohe Röntgenstrahlenbelastung!) zum Nachweis des Eiters
  6. Kernspin Kopf zum Nachweis der Hirnschäden durch Eiter
  7. Psychiatriebefund zum Ausschluß einer Schizophrenie
  8. Nachweis der bisher hohen Medizinkosten, die nichts erbracht hatten.

Ohne diese Nachweiskette müssen die Zahnärzte damit rechnen, dass ihnen die einzelne Patienten später Vorwürfe wegen ihrer „Verstümmelung“ machen,

insbesondere dann wenn durch die vielen Allergien später die Alternativen auch Probleme bereiten oder einfach zur Vermeidung der Bezahlung.

Erfahrungsgemäß machen später schizophrene Patienten ungerechtfertigte Vorwürfe, daher sollte man sie nicht behandeln.