Strafanzeige gegen Zahnarzt wegen Zähneziehens
TOX CENTER…..
An
Frau Dr. Imme Roxin
Rechtsanwältin
AZ.: 31 Js
11186/04
M A
24. Januar 2005
K U R Z G U T A C H T E N
Nach Einsicht aller Unterlagen stellt sich obiger Fall so dar:
Die Extraktion der Zähne war die einzige Möglic
Für einen Kassen-Zahnarz
Dies hat eine Rückfrage bei der Zahnärztlichen Kassenärztlichen Vereinigung ergeben.
Die arme, schwerkranke Patientin war weder willens noch fähig, diese Kosten in Höhe von ca.10 000.- € zu übernehmen.
Durch die Fortschritte der Diagnostik können wir heute in zahlreichen Vergleichsfällen die Diagnosen des Dr. K mehrfach unabhängig voneinander überprüfen und stellen eine 100 % ige Übereinstimmung mit seiner Diagnose fest durch:
1. Leichen- und Eitergifte im Speichel durch Eiter unter den Zähnen,
2 Dreidimensionales Computertomogramm zum Sichtbarmachen des Eiters im
Zahnbett,
3. Autoantikörper gegen das Gehirn, die zur tödlichen Hirnschrumpfung durch Eiter
führen,
4. Langzeitallergieteste auf der Haut auf die Umweltgifte, die den Eiter unter den Zähnen auslösten,
5. Kernspin mit Spektroskopie zum Sichtbarmachen der Gifte unter den Zähnen und im Gehirn.
Da nach Begutachtung durch Dr.L nur anachronistsche Zahnmedizin im Raume steht und bisher keine objektiven Fakten erhoben wurden, muss man diese nun nachholen mit zumindest:
1. Nachweis der Eiter- und Leichengifte (Putreszin und Kadaverin) aus dem operierten Knochen anhand eines heutigen Kiefer-Panoramas,
2. Nachweis der Metall-Allergien durch einen 7-Tages-Allergietest auf der Haut
(Epicutantest),
3. Nachweis der Metall-Einlagerung an Stelle der Eiterherde im Gehirn, Kieferknochen und allen anderen Organen durch eine 1H-MR-Spektroskopie mit Einstellung aller im Epicutan-test positiven Metalle.
Auf Wunsch der Staatsanwaltschaft ergeht ein ausführliches wissenschaftliches Gutachten, wenn alle diese Fakten vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.med.Dr.med.habil. Max Daunderer
Internist, Umweltarzt
Habilitiert als Klinischer Toxikologe