Weisheitszahn gezogen, zugenäht, gestorben,Fall

Ein 24 jähriger Patient mit Kopfschmerzen war vor 16 Jahren bei mir, im OPT fand ich – im Gegensatz zu seinem Zahnarzt – einen eitrigen 18 und empfahl ihm eine sofortige Entfernung.

Zufällig war mein Doktorand in einem Kurs in der Rechtsmedizin,  in dem dieser Patient seziert wurde.

Ermittelt wurde gegen den Notarzt, der zu diesem Patienten vorher wegen „unerträglichen Kopfschmerzen“ gerufen worden war und nur eine Schmerzspritze gegeben hatte. Er hatte nichts von der einige Tage zuvor durchgeführten Zahnextraktion erfahren. 3 Tage später wurde der alleinstehende junge Mann tot in seinem Bett aufgefunden. Bei der gerichtsmedizinischen Leicheneröffnung wurde ein schwarzer Kieferwinkel und eine Sinusthrombose (Hirngefäßverschluss) gefunden. Ursache war das bestätigte pfuscherhafte Zunähen der Wunde über dem Eiterherd.

In der Vorlesung wurde gelehrt, dass Eiterherde stets mit Tamponaden offengehalten werden müssen nachdem sämtliches totes Gewebe vorher entfernt worden war.

 Bei noch bestehenden Zahnfächern genüge der scharfe Löffel nicht, es müsse ausgefräst werden, „beim Zunähen einer nicht ordnungsgemäßen Eiterwunde muss stets mit einer Todesgefahr gerechnet werden. Weisheitszähne werden nur bei Eiter heute gezogen – wie Blinddärme“ (meinte der Professor).

Das Ermittlungsverfahren gegen den Notarzt wurde eingestellt.