2010 Weisheitszähne nicht rechtzeitig gezogen oft tödlich

Der am häufigsten bei jungen Menschen tödliche Pfusch der Zahnärzte ist das Übersehen der Vereiterung von Weisheitszähnen.

Entwicklungsgeschichtlich wurde unser Kiefer durch den Übergang vom Pflanzenfresser zum geistig aktiven Fleischfresser dadurch charakterisiert, dass der Kiefer der heutigen Menschen so kurz ist, dass nicht mehr 4 x 8 Zähne Platz haben. Daher liegt der achte Zahn seit seinem Erscheinen im 17.Lebensjahr oft noch quer im Kieferknochen. Folge ist die Vereiterung im Versorgungskanal und Blutbehinderung für alle Zähne. Solange die Vereiterung abgekapselt bleibt, führt sie im Oberkiefer zwar zu Nervenschäden, chronischer Müdigkeit und MS, aber im Unterkiefer sogar zu ernsten Herzrhythmusstörungen bis hin zum tödlichen Kammerflimmern. So lag erst vor kurzem ein junger Fußballspieler der Liga plötzlich tot auf dem Spielfeld, wurde sofort erfolgreich reanimiert vom Sportarzt, aber die Laufbahn war abrupt beendigt.

In ausnahmslos allen Fällen, in denen wir die Vereiterung eines Weisheitszahnes schriftlich moniert hatten, wurden nach seiner Entfernung ernste Herztoxische Bakterien gefunden, die ansonsten eine böse Herzmuskelentzündung hervorgerufen hätten. Wenn man einen Weisheitszahn sofort nach seinem Durchtritt entfernt, ist das Ziehen besonders harmlos. Gefährlich wird es erst dann, wenn die vier Wurzeln tief im Eitergewebe stecken! Als Faustregel gilt daher:

Jeden Weisheitszahn so früh wie möglich entfernen, noch ehe er Gefährliches anrichtet.

Das Übersehen eines vereiterten Weisheitszahnes kann dem Zahnarzt als Körperverletzung mit Todesfolge strafrechtlich angelastet werden. Wenn ein Zahnarzt dies einmal nicht diagnostiziert hatte, muss man alle Todesfälle seiner Patienten auf den gleichen Fehler untersuchen. Erfahrungsgemäß sterben durch einen schlampigen Zahnarzt mindestens zehn Alte am gleichen Fehler!

Bei einer Exhumierung kann man den Serientod leicht nachweisen.

Strafrechtlich wird auch verfolgt, wenn ein Zahnarzt bei einem eitrigen Weisheitszahn keinen Salbenstreifen eingelegt hat und der Patient deswegen an einer Sinusthrombose starb. Wir hatten einen solchen Fall mit Sektion in der Rechtsmedizin.

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