24.02.2011 15:41 Uhr

Neues Drogenproblem in NRW-Gefängnissen: Häftlinge schnupfen Weichspüler

DÜSSELDORF Ein neues Drogenproblem breitet sich in den Gefängnissen aus. Häftlinge schnupfen eine milchige Flüssigkeit aus Nasensprayflaschen. Eine Analyse ergab nun: Es handelt sich um handelsüblichen Weichspüler. dpa

                    

                                                                                                                                                     Ein neuer "Trend" in NRW-Gefängnissen: Immer mehr Häftlinge schnupfen Weichspüler. (Foto: dpa)

 

Die Indizien im Gefängnis von Remscheid häuften sich: Zunächst schnellte der Bedarf an Nasenspray in die Höhe, dann interessierte sich ein Rauschgift-Spürhund bei einer Kontrolle auffällig für eines der Sprayfläschen und schlug Alarm. Der Inhalt war merkwürdig milchig statt klar und kam ins Labor.

Dort war nach der Analyse dessen, was sich die Häftlinge da in die Nase zogen, die Überraschung groß. Nicht Kokain oder Speed, nein mit handelsüblichem Weichspüler traktieren die Gefangenen neuerdings ihre Nasenschleimhäute.

Konsum kann zum Tode führen

Den Weichspüler konnte man im Gefängnis legal erwerben, damit die Gefangenen in den Zellen ihre Sportsachen von Hand waschen konnten. „Jetzt gibt es hier keinen Weichspüler mehr. Unser Wasser ist ohnehin sehr weich“, sagt Anstalts-Chefin Katja Grafweg. „Wir mussten darauf reagieren.“ Sie warnt: „Der Konsum ist nicht ungefährlich und kann im Extremfall bis zum Tode führen.“

Inzwischen ist klar: Auch in anderen Gefängnissen wird Weichspüler als Droge für einen schnellen Rausch missbraucht. Das NRW-Justizministerium hat jetzt alle Gefängnisse des Landes aufgefordert zu prüfen, ob die Weichspüler aus den Anstalten zu verbannen sind. Das bestätigte Justizsprecher Johannes Mocken am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Ähnlich zu KO-Tropfen oder Liquid Ecstasy

GBL (Gamma-Butyrolacton) heisst das neue Problem in den Gefängnissen. Er ist verwandt mit der Gamma-Hydroxie-Buttersäure (GHB), dem Stoff, der auch als Liquid Ecstacy, KO-Tropfen oder Vergewaltigungsdroge bekannt ist. Während die GHB dem Betäubungsmittelrecht unterliegt, ist GBL weitgehend frei handelbar. Die Substanz ist in einigen Weichspülern enthalten. Das muss aber offenbar nicht sein: Beim Marktführer, dem Düsseldorfer Waschmittel-Hersteller Henkel, betont eine Sprecherin, dass im hauseigenen Weichspüler keine GBL enthalten sind.

Beim Industrieverband für Waschmittel in Frankfurt hört man zum ersten Mal vom Missbrauch der Produkte, deutet aber an, dass der Stoff wohl notfalls verzichtbar wäre. Der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren in Hamm ist der Weichspüler-Missbrauch erst seit wenigen Tagen bekannt. Zu den Langzeitfolgen des Konsums könne man daher noch nichts sagen.

Beim TÜV will man nun prüfen, welche Funktion die GBL im Weichspüler haben. „Bekannt war das Problem bislang nicht.“ Je nach Ergebnis werde man die Hersteller aber auffordern, den Stoff nicht mehr einzusetzen.

 

 

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