Der Text ist aus heutiger Sicht ein Lügenpack:
Was kostet uns der Euro?
Muss Deutschland für die Schulden anderer aufkommen?
Ein ganz klares Nein!
Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich, dass die
EU oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedsstaates haften.
Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags und dem
Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, dass die
Nettoneuverschuldung unter 3% des Bruttoinlandsproduktes begrenzt wird. Die
Euro-Teilnehmer werden daher auf Dauer ohne Probleme ihren Schuldendienst
leisten können.
Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaats kann daher von vornherein ausgeschlossen werden können.