Wahlplakat der CDU von 1999

Der Text ist aus heutiger Sicht ein Lügenpack:

Was kostet uns der Euro?
Muss Deutschland für die Schulden anderer aufkommen?
Ein ganz klares Nein!
Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich, dass die EU oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedsstaates haften.
Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags und dem Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, dass die Nettoneuverschuldung unter 3% des Bruttoinlandsproduktes begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmer werden daher auf Dauer ohne Probleme ihren Schuldendienst leisten können.

Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaats kann daher von vornherein ausgeschlossen werden können.

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