WLAN für Metallgeschädigte verboten

Frage:

Hallo Herr Dr. Daunderer,

wir beabsichtigen in unserem Haus ein WLAN einzurichten, um von allen Räumen aus ins Internet zu gelangen, da nicht in jedem Raum ein Internet Anschluß besteht. Nun meine Frage an Sie, ist die Strahlung für den menschlichen Organismus schädlich  und wie ist Ihre Empfehlung hinsichtlich der Installation von WLAN???

Viele Grüße

Klaus S

 

> vom bundesamt für strahlenschutz:

> Was ist WLAN?

> WLAN -- Wireless Local Area Network -- überbrückt per Funk

> Entfernungen

> von 30 bis 100 Meter, im Freien vereinzelt bis 300 Meter. Im

> "Ad-hoc-Modus" ermöglichen PC-Einsteckkarten die direkte Kommunikation

> zwischen Geräten. Beim "Infrastructure-Modus" kommunizieren Geräte über

> zentrale Zugangspunkte ("Access Points", "Hot Spots"), zum Beispiel, um

> Verbindungen mit dem Festnetz aufzunehmen.

>

> Durch WLAN können weitläufige PC-Netzwerke verbunden und externe

> Arbeitsplätze von Firmen, Universitäten etc. an das hauseigene Datennetz

> angeschlossen werden. In Hotels, Flughäfen und andere Einrichtungen

> verschafft WLAN einen drahtlosen Zugang zum Internet.

>

> WLAN arbeitet im Frequenzbereich 2400 MHz (wie Bluetooth) sowie im

> Bereich zwischen 5000 und 6000 MHz, der zurzeit noch wenig genutzt wird.

>

> Welche Strahlung tritt bei WLAN auf?

> Die maximal zulässige Strahlungsleistung der Endgeräte und der

> zentralen

> Zugangspunkte ist abhängig vom Frequenzbereich:

>

>     * 100 mW bei 2400 MHz,

>     * 200 mW bei 5150 bis 5350 MHz bei einer Nutzung innerhalb

>       geschlossener Räume sowie

>     * 1000 mW bei 5470 bis 5725 MHz bei einer Nutzung sowohl innerhalb

>       als auch außerhalb ge-schlossener Räume.

>

>

>

> Werden gesundheitliche Risiken verursacht?

> Grundlage für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher

> Beeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder ist die

> Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie beschreibt, welche Menge der

> Strahlungsleistung (gemessen in Watt (W); 1 W = 1000 mW) vom

> menschlichen Körper (kg) aufgenommen wird.

> Die maximal zulässige SAR beträgt

>

>     * 0,08 W/kg für den ganzen Körper und

>     * 2,00 W/kg für Teile des Körpers, zum Beispiel für den Kopf.

>

>

> Durch Bluetooth oder WLAN verbundene Geräte bleiben als

> Einzelkomponenten deutlich unterhalb dieser SAR-Grenzwerte. Aktuelle

> Ergebnisse zeigen, dass etwa ein Bluetooth-USB-Stick ("USB": Universal

> Serial Bus) der Klasse I oder eine WLAN-Einsteckkarte für Notebooks bei

> minimalem Abstand zum Körper Teilkörper-SAR-Werte von nur circa 0,1 W/kg

> erreichen.

>

> Werden die Grenzwerte eingehalten, gibt es nach dem aktuellen Stand

> der

> Wissenschaft keine Nachweise, dass hochfrequente elektromagnetische

> Felder gesundheitliche Risiken verursachen.

>

> Bei Bluetooth-Geräten der Klassen II und III ist keine Typprüfung

> erforderlich, da sie aufgrund der geringen maximalen Sendeleistung die

> maximal zulässigen SAR-Werte immer einhalten.

>