WLAN für
Metallgeschädigte verboten
Frage:
Hallo Herr Dr. Daunderer,
wir beabsichtigen in unserem Haus ein WLAN
einzurichten, um von allen Räumen aus ins Internet zu gelangen, da nicht in
jedem Raum ein Internet Anschluß besteht. Nun meine
Frage an Sie, ist die Strahlung für den menschlichen Organismus schädlich und wie ist Ihre Empfehlung hinsichtlich der
Installation von WLAN???
Viele Grüße
Klaus S
> vom bundesamt
für strahlenschutz:
> Was
ist WLAN?
> WLAN
-- Wireless Local Area Network -- überbrückt per Funk
> Entfernungen
> von 30 bis 100 Meter, im Freien
vereinzelt bis 300 Meter. Im
> "Ad-hoc-Modus" ermöglichen
PC-Einsteckkarten die direkte Kommunikation
> zwischen Geräten. Beim "Infrastructure-Modus" kommunizieren Geräte über
> zentrale Zugangspunkte ("Access Points", "Hot Spots"), zum Beispiel, um
> Verbindungen mit dem Festnetz
aufzunehmen.
>
> Durch WLAN können weitläufige
PC-Netzwerke verbunden und externe
> Arbeitsplätze von Firmen, Universitäten
etc. an das hauseigene Datennetz
> angeschlossen werden. In Hotels,
Flughäfen und andere Einrichtungen
> verschafft WLAN einen drahtlosen Zugang
zum Internet.
>
> WLAN arbeitet im Frequenzbereich 2400
MHz (wie Bluetooth) sowie im
> Bereich zwischen 5000 und 6000 MHz, der
zurzeit noch wenig genutzt wird.
>
> Welche Strahlung tritt bei WLAN auf?
> Die maximal zulässige
Strahlungsleistung der Endgeräte und der
> zentralen
> Zugangspunkte ist abhängig vom
Frequenzbereich:
>
>
* 100 mW bei 2400 MHz,
>
* 200 mW bei 5150 bis 5350 MHz bei einer Nutzung innerhalb
>
geschlossener Räume sowie
>
* 1000 mW bei 5470 bis 5725 MHz bei einer Nutzung sowohl innerhalb
>
als auch außerhalb ge-schlossener Räume.
>
>
>
> Werden gesundheitliche Risiken
verursacht?
> Grundlage für die Beurteilung möglicher
gesundheitlicher
> Beeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder ist die
> Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie
beschreibt, welche Menge der
> Strahlungsleistung (gemessen in Watt
(W); 1 W = 1000 mW) vom
> menschlichen Körper (kg) aufgenommen
wird.
> Die maximal zulässige SAR beträgt
>
>
* 0,08 W/kg für den ganzen Körper und
>
* 2,00 W/kg für Teile des Körpers, zum Beispiel für den Kopf.
>
>
> Durch Bluetooth
oder WLAN verbundene Geräte bleiben als
> Einzelkomponenten deutlich unterhalb
dieser SAR-Grenzwerte. Aktuelle
> Ergebnisse zeigen, dass etwa ein Bluetooth-USB-Stick ("USB": Universal
> Serial Bus)
der Klasse I oder eine WLAN-Einsteckkarte für
Notebooks bei
> minimalem Abstand zum Körper Teilkörper-SAR-Werte von nur circa 0,1 W/kg
> erreichen.
>
> Werden die Grenzwerte eingehalten, gibt
es nach dem aktuellen Stand
> der
> Wissenschaft keine Nachweise, dass hochfrequente elektromagnetische
> Felder gesundheitliche Risiken
verursachen.
>
> Bei Bluetooth-Geräten
der Klassen II und III ist keine Typprüfung
> erforderlich, da sie aufgrund der
geringen maximalen Sendeleistung die
> maximal zulässigen SAR-Werte immer
einhalten.
>