Volksbegehren in Bayern
In Bayern läuft das Volksgesetzgebungsverfahren wie folgt ab: Für
einen Antrag auf ein Volksbegehren müssen mindestens 25.000 Unterschriften
gesammelt werden. Danach kommt es zu einem Volksbegehren, für dessen Erfolg
innerhalb von 14 Tagen Unterschriften von mindestens 10% aller
Stimmberechtigten notwendig sind. Für das Volksbegehren
kann nur in Amtsräumen unterschrieben werden. Bei erfolgreichem
Volksbegehren kommt es anschließend zu einem Volksentscheid. Hier sind zwei
Fälle zu unterscheiden: Bei einem einfachen Gesetz besteht kein
Zustimmungsquorum, im Falle eines verfassungsändernden
Gesetzes dagegen ein Zustimmungsquorum von 25%, d. h. jeder vierte
Abstimmungsberechtigte muss für die Vorlage stimmen, damit überhaupt ein
gültiges Verfahren zustande kommt