Verzugszinsen
heuer 6,62 Prozent
Der
Verzugszins eines Arztes gegenüber Privatpatienten wird auf Grundlage des so genannten
Basiszinssatzes berechnet. Dieser wird halbjährlich von der Deutschen
Bundesbank angepasst. Seit dem 1. Januar 2009 beträgt er 1,62 Prozent pro Jahr . Um die Verzugszinsen zu berechnen, werden bei
Geschäften mit Verbrauchern auf den Basiszinssatz fünf Prozentpunkte
aufgeschlagen. Das bedeutet: Gerät ein Schuldner in Verzug, kann ihm der Rechnungssteller
für die Zeit des Verzugs einen Jahreszins von 6,62 Prozent berechnen.
Geraten
Unternehmer oder Freiberufler in Verzug, dann kann ihr Vertragspartner acht
Prozentpunkte auf die Verzugszinsen aufschlagen - "und zwar ohne Mahnung
automatisch 30 Tage nach Fälligkeitstermin", sagt Köttendrop. Das kann
teuer werden: Wer etwa einer 5000-Euro-Zahlung beim Zinssatz von 9,62 Prozent
nicht nachkommt und 90 Tage im Verzug war, zahlt 118,60 Euro an Strafzinsen.
Eine
bequeme Methode, um die konkrete Höhe der Verzugszinsen zu berechnen, bietet
die Website www.basiszins.de.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/default.aspx?sid=528488