Unfallort verlassen  ist nicht immer Unfallflucht

Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss bis zur vorläufigen Klärung des Sachverhalts an Ort und Stelle bleiben - diese Regel kennen die meisten Autofahrer. Doch sie gilt nicht immer: Nicht jeder, der sich entfernt, begeht automatisch Unfallflucht.
Die entsprechende Regelung nach einem Unfall ist nicht eindeutig. Entscheidend sind die konkreten Umstände, wie der Deutsche Anwaltverein berichtet. Im konkreten Fall war ein Autofahrer abends auf der Autobahn von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Leitplanke gerutscht. Es entstand ein erheblicher Sachschaden. Am Morgen darauf benachrichtigte der Fahrer die Polizei. Die Haftpflichtversicherung zahlte zwar den Schaden an der Leitplanke, verlangte das Geld aber vom Versicherten zurück.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Homburg konnte die Versicherung eine Unfallflucht aber nicht beweisen. Der Autofahrer habe mindestens 22 Minuten an der Unfallstelle gewartet. Unter Berücksichtigung des reinen Sachschadens, des Unfallortes und der Tageszeit sei eine Wartefrist von 15 bis 20 Minuten ausreichend, entschied das Gericht laut den Angaben. Die Meldung an die Polizei am anderen Tag sei ausreichend gewesen.Aktenzeichen: 7 C 327/05

spiegel online 16.8.06