Unfallort verlassen ist nicht immer Unfallflucht
Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss bis zur vorläufigen Klärung
des Sachverhalts an Ort und Stelle bleiben - diese Regel kennen die meisten
Autofahrer. Doch sie gilt nicht immer: Nicht jeder, der sich entfernt, begeht
automatisch Unfallflucht.
Die entsprechende Regelung nach einem Unfall ist nicht eindeutig. Entscheidend
sind die konkreten Umstände, wie der Deutsche Anwaltverein berichtet. Im
konkreten Fall war ein Autofahrer abends auf der Autobahn von der Fahrbahn
abgekommen und gegen eine Leitplanke gerutscht. Es entstand ein erheblicher
Sachschaden. Am Morgen darauf benachrichtigte der Fahrer die Polizei. Die
Haftpflichtversicherung zahlte zwar den Schaden an der Leitplanke, verlangte
das Geld aber vom Versicherten zurück.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Homburg konnte die Versicherung eine
Unfallflucht aber nicht beweisen. Der Autofahrer habe mindestens 22 Minuten an
der Unfallstelle gewartet. Unter Berücksichtigung des reinen Sachschadens, des
Unfallortes und der Tageszeit sei eine Wartefrist von 15 bis 20 Minuten
ausreichend, entschied das Gericht laut den Angaben. Die Meldung an die Polizei
am anderen Tag sei ausreichend gewesen.Aktenzeichen:
7 C 327/05
spiegel online 16.8.06