Trinkwasser Münchens mit Karzinogenen im
Abfall verseucht
siehe auch Teerreste
auf Bergwanderung auf den Wank
www.toxcenter.org/artikel/T7KGG5.php
Herrn Diplomgeologen Eichenseher Eduard
Riedl Johannes, Frei Peter, Zwerger Karl, Dr. Brigitte Lenhart
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir geht es nicht um willkürliche Messergebnisse,
sondern um die Tatsache, dass eine Quelle des Münchner Trinkwassers, die Sie
alle schützen sollten (dafür werden Sie bezahlt!), von Ihnen Bekannten aus
Profitsucht mit Krebserzeugendem Abfall für die nächsten Jahrzehnte verseucht
wurde!
Feingemahlener Teer enthält das gleiche wie Erdölm,
aus dem er stammt, nur wird alles langsamer ausgelöst – und das im Trinkwasser-Schutzgebiet!
Die Messung sollte nur nachweisen, dass das, was jeder Laie sieht, feiner Teer/Asphalt auch im Labor nachweisbar war.
Wann, wie viele Karzinogene im Trinkwasser erscheinen, ist hier sekundär!
Warum schützen Sie unsere Trinkwasser Quellen nicht
vor einer völlig unnötigen Verunreinigung???
Warum lassen Sie die Gifte nicht eiligst wieder vom
Verursacher entfernen?
Warum zieren Sie sich schon seit zwei Jahren vor der
sinnvollen Vorsorge?
Der Gemeinde Garmisch war es auch ganz egal, dass Bergwanderer auf dem Teerkies der steilen Wanderwege am Wank verunfallten und einem entsetzlichem Teergestank bei Sonne ausgesetzt wurden.
Sollen wir die Bergwacht um Entfernung der Karzinogene bitten, weil Sie zu unfähig sind??
Dr.Daunderer
Antwort auf:
Trinkwasser Quelle am Wank
mit Teer verseucht Mi
17.01.2007
Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,
nach Überprüfung der bei uns vorliegenden Daten und Untersuchungsergebnisse hinsichtlich des am Aufstiegsweges zur Esterbergalm aufgebrachten und größtenteils (sicherheitshalber) wieder entfernten Asphaltbruchmaterials können wir ihnen versichern, dass keine schädliche Bodenverunreinigung vorliegt. Eine Auswirkung auf das Grundwasser oder gar auf die Trinkwassergewinnung der Stadtwerke München ist somit nicht vorstellbar.
Der von ihnen festgestellte PAK Gehalt von 1,34 µg/kg Bodenmaterial liegt um mehrere 10er Potenzen unter dem sog. Hilfswert 1 des Landesamtes für Umwelt (Stufe 1 Wert = 5 mg/kg) zur Emissionsabschätzung von Bodenbelastungen. Liegt der PAK Gehalt unterhalb des Hilfswert 1 Wertes, d.h. also unter 5 mg/kg Bodenmaterial ist davon auszugehen, dass ein Gefahrenverdacht für eine Verdachtsfläche ausgeräumt ist.
Der von ihnen angesprochene Grenzwert von 0,2 µg/l bezieht sich dagegen auf PAK- Gehalte im Grundwasser und bezeichnet den sog. Stufe 1 Wert des LfU. Die Stufe-1-Werte haben bei der Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen sowohl die Funktion einer Geringfügigkeitsschwelle als auch einer Erheblichkeitsschwelle. Dies bedeutet grundsätzlich, dass bei Konzentrationen unter dem Stufe-1- Wert eine nur geringfügige oder keine Grundwasserverunreinigung vorliegt.
Ich hoffe, Ihnen ihre Sorge um die Qualität des Grund- und Trinkwassers zumindest etwas gemildert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Eichenseher
Dipl.- Geol.
Eduard Eichenseher
Fachbereich
Grundwasserschutz, Wasserversorgung
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
Pütrichstr. 15,
D-82362 Weilheim
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