2008 Telekommunikationsüberwachung nicht erst seit heute

Überall im Lande ertönt ein Aufschrei über „das neue Gesetz“. Völlig dabei vergessen wird, dass

  1. Dies immer schon üblich war und nur legalisiert wurde
  2. Jemand, der nichts zu verheimlichen hat, nicht schlechter gestellt wird.

1978 – also vor genau 30 Jahren (!) -  wurden uns bei einer Arbeitsbesprechung in Genf ein Riesenstoß Abhörprotokolle vorgelegt. Stichproben ergaben die Richtigkeit der mitgeschriebenen Telefonate.

Es handelte es sich jedoch um ein reines wissenschaftliches Projekt mit

Sprachlos über die Notwendigkeit einer totalen Überwachung fragte ich zuhause sofort das Bayerische Innenministerium, dem damals Stoiber vorstand.

Die Antwort war ein Statement:

„Natürlich werden Sie nicht abgehört. Dies wäre nur auf richterlichen Beschluss bei Verdacht auf eine Straftat möglich. Dies liegt bei Ihnen nicht vor“.

 

Also hatten wir damals die exakten Voraussetzungen wie heute.

Durch die Überwachung wurde uns indirekt gesagt, dass dieser Staat keine Hilfe für Vergiftete wünscht und wir haben sofort das „World Tox Center“ eingestellt.

(Zusatz zu meiner neuen Biografie)