Tabakkonzerne dürfen ihre
Kunden straffrei belügen
Das Oberste Gericht des
US-Staats Illinois hat am Donnerstag eine Sammelklage über zehn Milliarden
Dollar gegen den Tabakkonzern Philip Morris abgewiesen. Das Gericht kassierte
das Urteil einer Unterinstanz mit der Begründung, das Unternehmen habe die Verbraucher
mit der Bewerbung von "Light"-Zigaretten
nicht betrogen. Die Handelsbehörde (FTC) habe den Unternehmen gestattet, ihre
Zigaretten als "light" (leicht) und "low
tar" (mit niedrigem Teergehalt) zu beschreiben.
Daher habe Philip Morris die Kunden über die gesundheitlichen Folgen der
Zigaretten nicht missbräuchlich in die Irre geführt.
Da die FTC den Gebrauch der
Bezeichnungen ausdrücklich erlaubt habe, könne Philip Morris nicht nach dem
Verbraucherrecht dafür bestraft werden, "selbst wenn die Bezeichnungen als
falsch, trügerisch oder in die Irre führend erachtet werden könnten",
schrieb Richterin Rita Garman für die Mehrheit der
Richter.
Die Sammelklage war im Namen
von rund 1,1 Millionen Rauchern von Light-Zigaretten
eingereicht worden. Sie warfen dem Konzern nicht vor, ihre Gesundheit zu
schädigen. Doch habe Philip Morris bei der Einführung der Light-Zigaretten
1971 gewusst, dass diese nicht gesünder als reguläre Zigaretten seien. Diese
Information und die Tatsache, dass Light-Zigaretten
tatsächlich eine toxischere Form von Teer enthielten, hätten sie den
Verbrauchern vorenthalten. Ein Gericht im Bezirk Madison hatte den Klägern im
März 2003 Recht gegeben und Philip Morris zur Zahlung von 10,1 Milliarden
Dollar verurteilt. Dagegen legte das Unternehmen Rechtsmittel ein.
Philip Morris habe niemals
versprochen, dass Light-Zigaretten weniger schädlich
als andere seien, erklärte der Konzern. Anwalt Jim Thompson sagte, es sei nicht
die Schuld des Unternehmens, wenn Raucher von Light-Zigaretten
tiefer inhalierten oder mehr rauchten.
© 2005 The Associated Press.