Tabakkonzerne dürfen ihre Kunden straffrei belügen

Das Oberste Gericht des US-Staats Illinois hat am Donnerstag eine Sammelklage über zehn Milliarden Dollar gegen den Tabakkonzern Philip Morris abgewiesen. Das Gericht kassierte das Urteil einer Unterinstanz mit der Begründung, das Unternehmen habe die Verbraucher mit der Bewerbung von "Light"-Zigaretten nicht betrogen. Die Handelsbehörde (FTC) habe den Unternehmen gestattet, ihre Zigaretten als "light" (leicht) und "low tar" (mit niedrigem Teergehalt) zu beschreiben. Daher habe Philip Morris die Kunden über die gesundheitlichen Folgen der Zigaretten nicht missbräuchlich in die Irre geführt.

 

Da die FTC den Gebrauch der Bezeichnungen ausdrücklich erlaubt habe, könne Philip Morris nicht nach dem Verbraucherrecht dafür bestraft werden, "selbst wenn die Bezeichnungen als falsch, trügerisch oder in die Irre führend erachtet werden könnten", schrieb Richterin Rita Garman für die Mehrheit der Richter.

 

Die Sammelklage war im Namen von rund 1,1 Millionen Rauchern von Light-Zigaretten eingereicht worden. Sie warfen dem Konzern nicht vor, ihre Gesundheit zu schädigen. Doch habe Philip Morris bei der Einführung der Light-Zigaretten 1971 gewusst, dass diese nicht gesünder als reguläre Zigaretten seien. Diese Information und die Tatsache, dass Light-Zigaretten tatsächlich eine toxischere Form von Teer enthielten, hätten sie den Verbrauchern vorenthalten. Ein Gericht im Bezirk Madison hatte den Klägern im März 2003 Recht gegeben und Philip Morris zur Zahlung von 10,1 Milliarden Dollar verurteilt. Dagegen legte das Unternehmen Rechtsmittel ein.

 

Philip Morris habe niemals versprochen, dass Light-Zigaretten weniger schädlich als andere seien, erklärte der Konzern. Anwalt Jim Thompson sagte, es sei nicht die Schuld des Unternehmens, wenn Raucher von Light-Zigaretten tiefer inhalierten oder mehr rauchten.

 

© 2005 The Associated Press.