Staat haftet für
seine unfähigen Beamten beim Amalgam
Die Unterschlagung von Beweismitteln können
zu einer gewaltigen Entschädigung führen wie im jüngsten Beispiel:
Es geht um höchst delikate Dinge wie eine angebliche Vertuschung
von Fahndungspannen im Fall der entführten Natascha Kampusch in Wien.
Bereits
im April 1998, acht Wochen also nach dem Verschwinden des Mädchens, soll es
präzise Hinweise auf den tatsächlichen Entführer Wolfgang Prikopil
gegeben haben, gibt Haidinger, der damalige Chef des BKA zu Protokoll. Ein Diensthundeführer der
Polizei, berichtete er, habe damals dem Wiener Sicherheitsbüro den
entscheidenden Tipp gegeben.
Priklopils
weißer Kastenwagen, nach dem unter anderem gefahndet wurde, wurde dabei ebenso
erwähnt wie die Tatsache, dass es sich um einen extremen Eigenbrötler handelte,
der mit seiner Umwelt auffällige Kontaktprobleme habe. Der Hundeführer habe, so
Haidinger, berichtet, Priklopil habe einen Hang zu
"Kindern". Sogar die konkrete Wohnadresse des Entführers in Strasshof
bei Wien sei genannt worden.
Hätte
eine Klage Erfolg, könnte Natascha Kampusch möglicherweise mit einer
Schadensersatz-Summe von bis zu einer Million Euro rechnen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,533753,00.html
Nun
müssen die staatlichen deutschen Gesundheitsbehörden bangen, dass auch ihre
Vertuschung von Beweisen in Sachen Amalgam wie
·
Handbuch
der Amalgamvergiftung
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20
000 belegte Vergiftungsfälle
·
Fax
der Regierung über Autoimmunkrankheiten durch Amalgam u.v.m.
bei den weiteren Genehmigungen jahrzehntelang verheimlicht wurden.
Während die das Gift einpflanzenden Zahnärzte meist früh
selbst daran gestorben sind, können die Arbeitgeber der genehmigenden Behörden
durchaus gut zum Schadenersatz verpflichtet werden.
Die Wahrheit siegt!