Staat haftet für seine unfähigen Beamten beim Amalgam

Die Unterschlagung von Beweismitteln können zu einer gewaltigen Entschädigung führen wie im jüngsten Beispiel:

Es geht um höchst delikate Dinge wie eine angebliche Vertuschung von Fahndungspannen im Fall der entführten Natascha Kampusch in Wien.

Bereits im April 1998, acht Wochen also nach dem Verschwinden des Mädchens, soll es präzise Hinweise auf den tatsächlichen Entführer Wolfgang Prikopil gegeben haben, gibt Haidinger, der damalige Chef des BKA  zu Protokoll. Ein Diensthundeführer der Polizei, berichtete er, habe damals dem Wiener Sicherheitsbüro den entscheidenden Tipp gegeben.

Priklopils weißer Kastenwagen, nach dem unter anderem gefahndet wurde, wurde dabei ebenso erwähnt wie die Tatsache, dass es sich um einen extremen Eigenbrötler handelte, der mit seiner Umwelt auffällige Kontaktprobleme habe. Der Hundeführer habe, so Haidinger, berichtet, Priklopil habe einen Hang zu "Kindern". Sogar die konkrete Wohnadresse des Entführers in Strasshof bei Wien sei genannt worden.

Hätte eine Klage Erfolg, könnte Natascha Kampusch möglicherweise mit einer Schadensersatz-Summe von bis zu einer Million Euro rechnen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,533753,00.html

Nun müssen die staatlichen deutschen Gesundheitsbehörden bangen, dass auch ihre Vertuschung von Beweisen in Sachen Amalgam wie

·        Handbuch der Amalgamvergiftung

·        20 000 belegte Vergiftungsfälle

·        Fax der Regierung über Autoimmunkrankheiten durch Amalgam u.v.m.

bei den weiteren Genehmigungen jahrzehntelang  verheimlicht wurden.

Während die das Gift einpflanzenden Zahnärzte meist früh selbst daran gestorben sind, können die Arbeitgeber der genehmigenden Behörden durchaus gut zum Schadenersatz verpflichtet werden.

Die Wahrheit siegt!