Spenden an den Verein vom Finanzamt gefordert

 

Das Finanzamt kritisierte beim letzten Steuerbescheid, dass der Verein zu viele Leistungen gegen Geld erbrächte. Früher, als wir zu billig waren, wurden wir kritisiert, dass wir gegenüber Gewerbetreibenden eine zu große Konkurrenz wären, mussten teurer werden.

 

Wer seine Ausgaben nicht bei der Steuer absetzen kann, kann seine Zuwendungen gegen eine Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen. Er darf dafür keine Gegenleistung verlangen., sondern unterstützt die Gemeinnützigkeit. Bis 200 € genügt der Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung.

 

Natürlich werden wir seine Wünsche berücksichtigen.