Spenden an den Verein vom Finanzamt gefordert
Das Finanzamt kritisierte beim
letzten Steuerbescheid, dass der Verein zu viele Leistungen gegen Geld
erbrächte. Früher, als wir zu billig waren, wurden wir kritisiert, dass wir
gegenüber Gewerbetreibenden eine zu große Konkurrenz wären, mussten teurer
werden.
Wer seine Ausgaben nicht bei
der Steuer absetzen kann, kann seine Zuwendungen gegen eine
Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen. Er darf dafür keine Gegenleistung
verlangen., sondern unterstützt die Gemeinnützigkeit.
Bis 200 € genügt der Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung.
Natürlich werden wir seine
Wünsche berücksichtigen.