Spenden 20% des Einkommens absetzbar

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-8369/spenden_aid_230214.html  :

Wenn es um die Förderung mildtätiger, wissenschaftlicher oder kultureller Zwecke geht ist seit 1.1.2007  diese Abzugsgrenze einheitlich auf 20 Prozent des Einkommens angehoben worden.

Zum Nachweis genügt gem. § 50 EStDV ausnahmsweise ein Zahlungs- oder Buchungsbeleg eines Kreditinstitutes, wenn die Spende nicht mehr als 200 EUR) beträgt und der Empfänger eine gemeinnützige Körperschaft ist und auf einem Beleg nachgewiesen ist, für welchen steuerbegünstigten Zweck die Zuwendung verwendet wird, der Beleg Angaben über die Freistellung des Empfängers und darüber enthält, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt,