Spende meist lukrativer als Rechnung
Während früher Privatversicherungen meist die Quittungen für Epikutanteste den Versicherten erstatteten,
ist das heute eine Rarität. Im Gegensatz dazu kann jedermann eine Spende an unseren Gemeinnützigen Verein jederzeit bis 200 € ohne Spendenbescheinigung, darüber mit Spendenbescheinigung, von seiner Steuer absetzen. Da wir Probleme mit der Steuer bekommen, wenn wir zuviel „verkaufen“, sind wir sehr froh um Spenden. Natürlich wird ohnehin jeder Spender mit Geschenken bedankt. Geschenke seiner Wahl sind besonders sinnvoll.
Die Steuer erlaubt keine Spenden mit geforderter Gegenleistung, von Wünschen steht jedoch nichts im Gesetz. Auf der Überweisung darf kein Wunsch stehen.
Der Verein betreibt dank der Spenden die satzungsgemäße laufende Beratung der Allgemeinheit über Vergiftungen. Tatkräftige Mitglieder und Spender werden ebenbürtig bevorzugt.