§Sozialgerichtsprozess
Vergifteter – Vorraussetzung
Noch nie hatte ein Amalgamvergifteter einen der etwa
1,5 Millionen Prozesse zur Bezahlung der Kosten für Giftentfernung und
Alternativen gewonnen.
Niemand hatte den Betroffenen erzählt, dass die
Krankenkassen alles bezahlen würden, wenn:
1.ein positiver Epikutantest
der Vorhandenen und von Alternativen und
2.ein Neurologiebefund der
toxischen Schäden
vorliegen würden.
Ein Anwalt vor dem Sozialgericht und eine
Betreuerin, die seit 18 Jahren Schwerkranke zum Sozialgericht begleitet, hatten
in den letzten 18 Jahren keinen einzigen Fall erlebt, in dem die Kranken Recht
bekommen hätten. Erst nachträglich erfuhren sie, welche Beweise gefehlt hätten.
Vorraussetzung für einen Sieg in einem
Sozialgerichtsprozess um Giftschädigung ist:
Sofort einen Antrag auf Schadensfeststellung,
welchen Nachweis das Gericht noch für erforderlich hält zum Beweis dieser
Schädigung.
Ohne Anwalt – oder auch unter seiner Umgehung – kann
jedermann diesen Antrag selbst ans Gericht senden. Erst danach kann ein Prozess
fortgesetzt werden!