§Sozialgerichtsprozess Vergifteter – Vorraussetzung

 

Noch nie hatte ein Amalgamvergifteter einen der etwa 1,5 Millionen Prozesse zur Bezahlung der Kosten für Giftentfernung und Alternativen gewonnen.

Niemand hatte den Betroffenen erzählt, dass die Krankenkassen alles bezahlen würden, wenn:

1.ein positiver Epikutantest der Vorhandenen und von Alternativen und

2.ein Neurologiebefund der toxischen Schäden

vorliegen würden.

Ein Anwalt vor dem Sozialgericht und eine Betreuerin, die seit 18 Jahren Schwerkranke zum Sozialgericht begleitet, hatten in den letzten 18 Jahren keinen einzigen Fall erlebt, in dem die Kranken Recht bekommen hätten. Erst nachträglich erfuhren sie, welche Beweise gefehlt hätten.

Vorraussetzung für einen Sieg in einem Sozialgerichtsprozess um Giftschädigung ist:

Sofort einen Antrag auf Schadensfeststellung, welchen Nachweis das Gericht noch für erforderlich hält zum Beweis dieser Schädigung.

 

Ohne Anwalt – oder auch unter seiner Umgehung – kann jedermann diesen Antrag selbst ans Gericht senden. Erst danach kann ein Prozess fortgesetzt werden!