Sozialgericht ist jetzt elektronisch erreichbar

Das Bundessozialgericht akzeptiert seit Jahresbeginn auch elektronische Schriftsätze per Internet. Anfang Januar führte das höchste deutsche Sozialgericht nach eigenen Angaben den elektronischen Rechtsverkehr ein. Über eine spezielle Software, die kostenlos heruntergeladen werden kann, könnten Dokumente sicher an das Gericht in Kassel geschickt werden, heißt es.

Für Schreiben, die eine Unterschrift erfordern, seien allerdings zusätzlich eine Signaturkarte der Bundesnetzagentur in Bonn und ein entsprechendes Lesegerät nötig. Soft- und Hardware könnten dann auch für den elektronischen Rechtsverkehr mit vielen anderen deutschen Gerichten genutzt werden.

Mehr Informationen im Internet: www.bsg.bund.de

http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/01/15/006a1203.asp?cat=/geldundrecht/recht

Aber bitte nur Klagen mit Beweisen und nie etwas von „Amalgam“ schreiben! Dr.D.