Sozialgericht
ist jetzt elektronisch erreichbar
Das Bundessozialgericht akzeptiert seit
Jahresbeginn auch elektronische Schriftsätze per Internet. Anfang Januar führte
das höchste deutsche Sozialgericht nach eigenen Angaben den elektronischen
Rechtsverkehr ein. Über eine spezielle Software, die kostenlos heruntergeladen werden kann, könnten Dokumente sicher an
das Gericht in Kassel geschickt werden, heißt es.
Für Schreiben, die eine Unterschrift erfordern,
seien allerdings zusätzlich eine Signaturkarte der Bundesnetzagentur in Bonn
und ein entsprechendes Lesegerät nötig. Soft- und Hardware könnten dann auch
für den elektronischen Rechtsverkehr mit vielen anderen deutschen Gerichten genutzt
werden.
Mehr Informationen im Internet: www.bsg.bund.de
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/01/15/006a1203.asp?cat=/geldundrecht/recht
Aber bitte nur Klagen mit Beweisen und nie etwas von „Amalgam“
schreiben! Dr.D.