Solaranlagen
Meldepflicht für neue
Private Immobilieneigentümer müssen ihre
Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, wenn sie damit Strom
produzieren und in das Stromnetz einspeisen. Ansonsten sind die Netzbetreiber
nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet. Darauf macht die
Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus& Grund Deutschland aufmerksam.
Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem
1.Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Bei ausschließlich
privater Nutzung des erzeugten Stroms entfällt die Meldepflicht. (www.bundesnetzagentur.de)