Solaranlagen Meldepflicht für neue

Private Immobilieneigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur anmelden, wenn sie damit Strom produzieren und in das Stromnetz einspeisen. Ansonsten sind die Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet. Darauf macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus& Grund Deutschland aufmerksam.

 

 

Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem 1.Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms entfällt die Meldepflicht. (www.bundesnetzagentur.de)