Sicherheitsdatenblatt bei handelsüblichen Chemikalien

 

Es ist gesetzliche Vorschrift, dass jeder Händler und jeder Anwender jederzeit das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsdatenblatt jeder Chemikalie vom Händler erhält.

Darin sind nur (!) die relevanten Bestandteile in einer für Laien nicht verständlichen Form aufgeführt, die Gefahren bei Kontakt oder verbrennen der Originalsubstanz aufgelistet sowie die medizinischen Sofortmaßnahmen.