Sicherheitsdatenblatt bei handelsüblichen Chemikalien
Es ist gesetzliche Vorschrift, dass jeder Händler und jeder
Anwender jederzeit das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsdatenblatt jeder
Chemikalie vom Händler erhält.
Darin sind nur (!) die relevanten Bestandteile in einer für Laien nicht verständlichen Form aufgeführt, die Gefahren bei Kontakt oder verbrennen der Originalsubstanz aufgelistet sowie die medizinischen Sofortmaßnahmen.