Schwermetallvergiftung Kostenübernahme Fall

In dem Fall einer schwer erkrankten Frau (diverse Erkrankungen bis hin zu
einem Karzinom mit extrem hohen Schwermetallwerten ähnlich im Verhältnis
wie bei Amalgam-Füllungen) konnten wesentlich weitergehendere
Kostenübernahmen als üblich durchgesetzt werden, vgl. so den Vergleich vor
dem Sozialgericht Bayreuth vom 22. Februar 2001, Az.: S 6 KR 121/98. Die
Klägerin, die zuvor eine Vielzahl von Ärzten aufsuchen musste und sehr
hohe Krankheitskosten bei ihrer Krankenkasse ausgelöst hatte, war nach der
erfolgten Operation und Sanierung (einschließlich Begleitbehandlungen) beschwerdefrei!