Schwanenweiß, Xyladecor, Dolestan
mit übler Vergangenheit
Zahlreiche Todesfälle zwangen den Gesetzgeber,
die Rezeptur dutzender Handelspräparate zu ändern, ja sogar die Firmeninhaber
anzuklagen.
Wir empfinden es als ausgesprochen
geschmacklos, die gesetzlich geforderten Veränderungen unter gleichem Namen
oder mit dem Suffix „N“ wie Neu anzupreisen.
Kompliziert wird der Vorgang durch
das Fehlen der obligat notwendigen positiven Volldeklaration in einigen Fällen.
Dass sich bei aufgeklärten Käufern,
die schlechte Erfahrungen mit dem vorherigen hochgiftigen Produkt gemacht
hatten, ein ungutes Gefühl einschleicht, verstehen diese Firmen nicht.
Der Giftnotruf muss auch die frühere
Rezeptur kennen, da damit noch nach Jahrzehnten tödliche Vergiftungen eintreten
können.
Besonders ärgerlich ist die
dreifache Änderung der Rezeptur bei gleich bleibendem Namen bei Schlafmitteln,
die früher häufig zum Selbstmordversuch genommen wurden, wie Dolestan, da man
nie weiß, welche Rezeptur nun eine Rolle spielt, zumal jedes Mittel völlig
anders zu behandeln ist.
Es besteht hier eine Gesetzeslücke,
jede Rezeptur dürfte nur einen eigenen Namen tragen.
Eindeutig ist die Identifizierung
nur, wenn das Handelsprodukt keinen Fantasienamen, sondern nur den „Generic name“ der Rezeptur trägt.