2010 Schmerzzahn nicht ziehen ist Unterlassene Hilfeleistung

Die ureigenste Aufgabe jedes Zahnarztes ist, einen Schmerzzahn, der nicht mehr erhaltungsfähig ist, eiligst zu extrahieren!

Wenn er dies nicht rechtzeitig tut, ist sogar mit dem Tode des Patienten jederzeit zu rechnen, da Bakterien im Blut, einer Sepsis, schlagartig ein tödliches Herzversagen verursachen können. Dies wurde gerade in letzter Zeit bei jugendlichen Sportlern, Fußballspielern öfters erlebt.

Ein Belassen eines einzigen Eiterzahnes im Kiefer führt zur Ausbreitung des Eiters, dem Eiterkiefer.

Für ein späteres Strafverfahren gegen den Zahnarzt muss der Patient vor Zeugen

  1. den Schmerz klar beschreiben (heiß und kalt tut weh)
  2. verlangen zu ziehen inklusive Eiterabstrich, kein Chemiepfropf

Falls der Zahnarzt sich weigert, zu helfen, sollte eine Anzeige beim zuständigen Polizeirevier erfolgen.