Schmerzensgeld noch Jahre nach Unfall möglich
(dpa). Spätfolgen eines Unfalls können noch nach Jahren Ansprüche auf ein höheres Schmerzensgeld begründen. Wie aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern hervorgeht, kann hier nicht der Einwand der Verjährung entgegengehalten werden.
Denn maßgeblich für die Verjährungsfrist sei nicht der Unfalltag, vielmehr beginne diese Frist erst mit dem Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den Spätfolgen wisse. Das Gericht verurteilte mit seinem Spruch einen Autofahrer, einem Unfallopfer weitere 20 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Urteil des Landgerichts Kaiserslautern, Az.: 2 O 333/01
Das gilt auch für Vergiftete (Amalgam)