Scheinerinnerung ein Klassisches Symptom der Amalgamvergiftung

Beispiel Olsdenburger Mordprozess (mit Freispruch der Angeklagten trotz „Zeugenerinnerung“:

Max Steller, forensischer Psychologe an der Berliner Charité, hatte vom Phänomen der Scheinerinnerung berichtet: Jemand ist davon überzeugt, etwas erlebt zu haben, was er gar nicht erlebt hat. Der Richter selbst hatte im Verfahren dafür die Beweise vorgelegt: Daniela A. hatte detailliert den Tathergang und die anschließende Verfolgungsjagd beschrieben, in der die Bushaltestelle "Am Wüschemeer" und das "Kreyenzentrum" eine bedeutende Rolle spielten. Doch nach Auskunft der Verkehrsbetriebe Oldenburg wurde beides erst drei Jahre später errichtet. Dort, wo die damals Neunjährige durch ein Einkaufzentrum geradelt sein will, war nur grüne Wiese. "Ein eindeutiger Beleg, dass mit ihrer Erinnerung etwas nicht stimmt", sagte Richter Leifert und schob nach: "So jedenfalls stimmt es nicht."

Andererseits erinnerte sich Daniela A. an einen Jungen, den sie damals in Tatortnähe sah - und den es tatsächlich gab. Auch er sagte vor Gericht aus und blieb dabei, an jenem Augusttag zur selben Uhrzeit wie Daniela eine Frau mit einem Kind auf dem Gepäckträger gesehen zu haben. Doch Daniela sah er nicht. "Er hätte sie aber sehen müssen", sagte heute Richter Leifert. Ebenfalls nicht geklärt werden konnte, ob der Leichenfundort auch der Tatort war. Markus' Leiche wurde an anderer Stelle gefunden als dort, wo Daniela den Mord beobachtet haben will.

Die Beweise gegen Monika K. sind also nicht ausreichend. "Im Zweifel für den Angeklagten", hatte daher bereits Staatsanwältin Frauke Treseler gefordert. Es bestehe weiterhin ein Verdacht gegen die 49-Jährige. Aber es gebe zu viele Zweifel, ob sie die Tat tatsächlich begangen habe.

Manfred Getzmann hatte den Nebenkläger, einen weiteren Sohn der Angeklagten, vertreten. Er habe "menschlich gesehen wenig vernünftige Zweifel" an der Schuld der Angeklagten, sagte er. Doch auch er musste einräumen: Es gibt zu viele Ungereimtheiten. Die Verantwortung dafür tragen seiner Meinung nach Polizei und Staatsanwaltschaft, die er in seinem Plädoyer als "Spurenvernichtungskommando" bezeichnete.

Haarstäubende Ermittlungsfehler der Polizei

Tatsächlich hatte der Prozess haarsträubende Ermittlungsfehler zutage gefördert. Höhepunkt der Pannenserie war das Verschwinden der möglichen Tatwaffe, einer Strumpfhose der Angeklagten, an der womöglich DNA-Spuren hätten sein können. Angeblich sei die Nylonstrumpfhose aus der Asservatenkammer verschwunden - bei einem Umzug der Polizei, hieß es. Außerdem seien 1981 nicht von allen Kleidungsstücken Faserspuren genommen worden. "Ein Dilemma", sagte Leifert heute.

Oldenburg Mordprozess Urteil Mord

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