Scheinerinnerung
ein Klassisches Symptom der Amalgamvergiftung
Beispiel
Olsdenburger Mordprozess (mit Freispruch der Angeklagten trotz „Zeugenerinnerung“:
Andererseits
erinnerte sich Daniela A. an einen Jungen, den sie damals in Tatortnähe sah -
und den es tatsächlich gab. Auch er sagte vor Gericht aus und blieb dabei, an
jenem Augusttag zur selben Uhrzeit wie Daniela eine Frau mit einem Kind auf dem
Gepäckträger gesehen zu haben. Doch Daniela sah er nicht. "Er hätte sie
aber sehen müssen", sagte heute Richter Leifert. Ebenfalls nicht geklärt
werden konnte, ob der Leichenfundort auch der Tatort war. Markus' Leiche wurde
an anderer Stelle gefunden als dort, wo Daniela den Mord beobachtet haben will.
Die
Beweise gegen Monika K. sind also nicht ausreichend. "Im Zweifel für den
Angeklagten", hatte daher bereits Staatsanwältin Frauke Treseler
gefordert. Es bestehe weiterhin ein Verdacht gegen die 49-Jährige. Aber es gebe
zu viele Zweifel, ob sie die Tat tatsächlich begangen habe.
Manfred
Getzmann hatte den Nebenkläger, einen weiteren Sohn der Angeklagten, vertreten.
Er habe "menschlich gesehen wenig vernünftige Zweifel" an der Schuld
der Angeklagten, sagte er. Doch auch er musste einräumen: Es gibt zu viele
Ungereimtheiten. Die Verantwortung dafür tragen seiner Meinung nach Polizei und
Staatsanwaltschaft, die er in seinem Plädoyer als
"Spurenvernichtungskommando" bezeichnete.
Haarstäubende
Ermittlungsfehler der Polizei
Tatsächlich
hatte der Prozess haarsträubende Ermittlungsfehler zutage gefördert. Höhepunkt
der Pannenserie war das Verschwinden der möglichen Tatwaffe, einer Strumpfhose
der Angeklagten, an der womöglich DNA-Spuren hätten sein können. Angeblich sei
die Nylonstrumpfhose aus der Asservatenkammer verschwunden - bei einem Umzug
der Polizei, hieß es. Außerdem seien 1981 nicht von allen Kleidungsstücken
Faserspuren genommen worden. "Ein Dilemma", sagte Leifert heute.
Oldenburg Mordprozess Urteil Mord
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,537141,00.html