Sauerstoffpflicht beim Zahnarzt

 

Wegen eines jederzeit möglichen Narkosezwischenfalles haben alle Zahnärzte – ebenso wie Ärzte, die Allergiker mit Spritzen behandeln- die moralische Verpflichtung zur Bereithaltung einer Sauerstoffflasche und einem Notarztkoffer mit Beatmungsbeutel, evtl. Intubationsbesteck und Adrenalin-Ampullen zur Kreislauf-Wiederbelebung.

Bei jemand, der dies nicht griffbereit hat, ist jede örtliche Betäubung (so wie eine Rheumaspritze) ein erhebliches Risiko.

Wir fragen bei Zah7närzten stets, wann die Helferin den letzten Erste-Hilfe-Kurs mit Wiederbelebung durchgeführt hat. Natürlich hofft jeder, die Kenntnisse lebenslang nicht zu benötigen.

In den USA führt ein Anästhesist (natürlich mit Sauerstoffflasche) die örtliche Betäubung in der Zahnarztpraxis durch.

 

Sauerstoff  ist Voraussetzung für die schonende Amalgamentfernung unter Dreifachschutz.

 

Heute hat jeder Asthmatiker oder Herzkranke seine Sauerstoffflasche auf Krankenkassen-Kosten am Bett.

 

In (Zahn-) Arzt-Praxen, in die nur Kranke kommen, gehört dies als Minimalausrüstung seit etwa 40 Jahren!