Richter
klagt auf mehr Arbeit
Der
Präsident des 4. Senats des Bundessozialgerichts
verklagt das Gericht. Seit einem Wechsel der Zuständigkeiten fühlt sich
Wolfgang Meyer kaltgestellt.
3:00 Min
(hessenschau, 16.06.2008)
Die
Datenbank der Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel weist für
das laufende Jahr lediglich einen Eintrag für den 4. Senat aus. Im Jahr 2007
war dieser Senat, dessen Vorsitzender Richter Wolfgang Meyer ist, für 25
Grundsatzentscheidungen zuständig. Die betrafen Fragen des Rentenrechts für
Angestellte – und nicht wenige davon endeten mit Zweifeln an der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Gesetzen. Weshalb Meyer und seine je
zwei haupt- und ehrenamtlichen Richterkollegen im 4. Senat diese Fälle dann
jeweils dem Bundesverfassungsrecht zur Prüfung vorlegten. Und mehrmals war ihr
Verdacht begründet, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen waren
verfassungswidrig.
Einziges
Erklärungsmuster das passe, sei, dass ein unliebsamer Senat aus der
Rentenversicherung herausgeworfen werden soll, sagte Meyer der hessenschau.
Denn seit seinem Senat die Zuständigkeit für die Rententhemen entzogen wurde,
hat er praktisch nichts mehr zu tun. Meyer, dienstältester Richter am BSG,
fühlt sich seit Januar wie in den einstweiligen Ruhestand versetzt, glaubt, er
wurde kaltgestellt. Nun klagt er gegen den Zuschnitt der Ressorts vor dem
Verwaltungsgericht Kassel. Denn bis zur Änderung der Ressortverteilung hätten
er und sein Senat bis zu 100 Fälle im Jahr bearbeitet - in diesem Jahr aber
keinen einzigen neuen.
Tausende Euro für
"arbeitslose" Richter
Richter
Meyer will erreichen, dass der Geschäftsverteilungsplan des
Bundessozialgerichts geändert wird. Dieser wird jährlich aufgestellt und
verteilt die verschiedenen Rechtsgebiete auf die insgesamt 16 Senate des
Gerichtes. Außerdem hat Meyer auch Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, weil er sich in seiner
richterlichen Unabhängigkeit verletzt sieht. Ganz nebenbei weist er darauf hin,
dass die Beinahe-Arbeitslosigkeit seines Senates auch nicht ganz billig ist.
Schließlich erhalten er und seine Senatskollegen ihre Gehälter weiter.
Das
Bundessozialgericht bestätigte lediglich das Klageverfahren, wollte sich aber
sonst nicht äußern. Wann die beiden von Meyer angestrengten Verfahren
entschieden werden, ist unklar. Klar ist aber, dass noch im Sommer die
Zuständigkeiten am Bundessozialgericht neu verteilt werden. Und im Zuge dessen
könnten auch Meyer und seine Kollegen wieder mehr Arbeit bekommen.