§ Richter – Irrtum ist stets
folgenlos
Richter sind die Halbgötter in
schwarz. Ein offensichtlicher Irrtum ist stets folgenlos. Dies musste ich als
Kassenarzt erleben. Ein Patient meinte fälschlich, ich hätte mich beim Zusammenzählen
seiner Rechnung inklusive Steigerungsfaktor verrechnet. Der Richter nahm seinen
Taschenrechner und kam auf eine neue Summe. Er verurteilte mich auf
Nichtbezahlung der 500,- DM, Ich rief ihn später an. Er meinte, es „tut mir
leid, aber die geringe Summe ist nicht revisionsfähig. Ein guter Bürger könne
mit Falschurteilen leben.“
Seither weiß ich:
Jedermann
muss selbst alle Beweise seines Falles explizit und laienverständlich möglichst
frühzeitig dem Gericht darlegen.