Rentenzahlung in der Währungsreform direkt beantragen

 

hier können Änderungen für die eigene Rente direkt an die Deutsche Post gesendet werden:

 

http://www.rentenservice.com/dprs/multiapps?xmlFile=6000683&PA.CONTEXT=rs_verteiler_de_DE&APP.nutzerprofil=rentner&skin=hi&check=yes

 

 

 

Allgemeine Informationen über Rentenauszahlungen:

 

Früher wurden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (heute Deutsche Rentenversicherung) meist durch die Poststelle oder die Postzusteller (Briefträger) bar ausbezahlt. Als immer mehr Menschen ein persönliches Girokonto eröffnet hatten, wurde darauf hingewirkt, dass sich die unbare Zahlung etablierte.

Die Zahlung per Zahlungsanweisung ist aber auch heute noch möglich. Damit wird Rentnern ohne Girokonto innerhalb einer bestimmten Frist die Rente bei einer Postfiliale ausgezahlt. In Ausnahmefällen ist sogar die Zahlung an der Haustür durch den Postzusteller noch möglich. Die Kosten für die Auszahlung trägt die Deutsche Rentenversicherung.

Die Auszahlung der Renten erfolgte bis 31. März 2004 am Vormonatsende vorschüssig. Seit 1. April 2004 hat der Deutsche Bundestag die nachschüssige Rentenzahlung in dem Monat, für den die Rente bestimmt ist, gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt aber nur für alle erstmals gezahlten Renten.