Rechtliche Konsequenzen Amalgamverbot

Aus der Rechtsmedizin wissen wir, dass die Staatlichen und überstaatlichen Verwaltungen aufgrund der ihr obliegenden allgemeinen Daseinsvorsorge verpflichtet sind, im Rahmen der Abwehr -insbesondere der Abwehr von Gesundheitsgefahren - alles zu tun, um Schäden zu vermeiden (RA Mehrgardt).

 

Auch hier ist entscheidend, dass das mögliche verletzte Rechtsgut, das Leben und die Gesundheit der dem Staat und damit auch der Gesundheitsverwaltung anvertrauten Bürger ist.

Aus der Rechtsmedizin wissen wir, dass die Staatlichen und überstaatlichen Verwaltungen aufgrund der ihr obliegenden allgemeinen Daseinsvorsorge verpflichtet sind, im Rahmen der Abwehr -insbesondere der Abwehr von Gesundheitsgefahren - alles zu tun, um Schäden zu vermeiden (RA Mehrgardt).

 

Auch hier ist entscheidend, dass das mögliche verletzte Rechtsgut, das Leben und die Gesundheit der dem Staat und damit auch der Gesundheitsverwaltung anvertrauten Bürger ist. Alle Verantwortlichen wären verpflichtet zum Amalgamverbot!

Dr.Gernot Schwinger