Rechtliche
Konsequenzen Amalgamverbot
Aus der Rechtsmedizin wissen wir, dass die
Staatlichen und überstaatlichen Verwaltungen aufgrund der ihr obliegenden
allgemeinen Daseinsvorsorge verpflichtet sind, im Rahmen der Abwehr
-insbesondere der Abwehr von Gesundheitsgefahren - alles zu tun, um Schäden zu
vermeiden (RA Mehrgardt).
Auch hier ist entscheidend, dass das mögliche
verletzte Rechtsgut, das Leben und die Gesundheit der dem Staat und damit auch
der Gesundheitsverwaltung anvertrauten Bürger ist.
Aus der Rechtsmedizin wissen wir, dass die
Staatlichen und überstaatlichen Verwaltungen aufgrund der ihr obliegenden
allgemeinen Daseinsvorsorge verpflichtet
sind, im Rahmen der Abwehr -insbesondere der Abwehr von Gesundheitsgefahren - alles zu tun, um Schäden zu vermeiden
(RA Mehrgardt).
Auch hier ist entscheidend, dass das mögliche
verletzte Rechtsgut, das Leben und die Gesundheit der dem Staat und damit auch
der Gesundheitsverwaltung anvertrauten Bürger ist. Alle Verantwortlichen wären verpflichtet
zum Amalgamverbot!
Dr.Gernot Schwinger