2010 Recht für Vergiftete reine Farce – Retter haben Narrenfreiheit
Deutschland als Mutterland der Chemie ehrt alle Gifte und Vergifter. Selbst Patienten verehren Millionenweise wertlose Chemikalien wie Fettsenker oder Holzgifte, die das Gehirn zerstören wie Xyladecor.
Nach unserer Kenntnis hat noch nie ein Vergifteter Recht bekommen gegenüber den Machenschaften der unzähligen Vergiftern. Ausnahmen sind nur die seltenen Fälle von Giftmördern. Das Gros der Fälle von chronisch Vergiftenden geht garantiert straffrei aus.
Den Justizbehörden sind dadurch die Hände gebunden dadurch, dass sämtliche akzeptierten Gutachter von den Giftherstellern protektioniert wurden. In Europa gibt es heute keinen einzigen unabhängigen Gutachter, der fair Patienten begutachten dürfte. Jahrzehntelang kämpfte ich gegen Gutachter der Universität, die über weisungsgebundene Gerichtsgutachten ihre „Forschungsgelder“ finanzierten.
Dadurch, dass es keinen einzigen Gutachter gibt, der „pro Patient“ sprechen darf, ist jede denkbare Gerichtsverhandlung gegen Umweltgifte und ihre Anwender eine reine Farce. Jedes Gericht weiß von vorne herein, wie das Urteil aussieht. Nur Geschädigte wiegen sich in der Illusion, dass Gerichte frei entscheiden könnten. Sie wissen nicht, dass die vom Hersteller abhängigen Gutachter jeden Prozess entscheiden.
Die Kette der Referenzfälle reicht vom Contergan Prozess über den Holzschutzmittel Prozess bis hin zum Amalgam Prozess. Millionen Sozialgerichts Prozesse hätte man sich sparen können, wenn Kläger rechtzeitig erfahren hätten, wie hoffnungslos die Lage für sie war.
Selbst unsere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Millionen Tote durch die Zwangsvergiftung durch Quecksilber im Amalgam wird schon bei der Anmeldung boykottiert. Das Gericht hat unsere Referenzfälle trotz unseres Einspruchs angeschrieben als selbständige Kläger, obwohl diese natürlich nicht den sinnlosen zehnjährigen Durchlauf durch alle Gerichtswege in Deutschland hinter sich hatten, nur um dann den Fall als „unpassend“ kommentarlos in den Abfalleimer gemäß ihren Statuten werfen zu können. Zum Trost wissen wir, dass nach Ablauf der obligatorischen fünfjährigen Wartezeit es ohnehin keine EU und damit keinen EGMR mehr gibt!
Als Konsequenz unserer umfangreichen Kenntnisse über die Sinnlosigkeit einer Klage über ein Unrecht durch Gifte hat mein Sohn als renommierter Anwalt für Medizinrecht und Strafrecht die Annahme von Patientenklagen storniert und wir nahmen das augenfällige Kapitel des „RECHT“ von der Startseite unserer Homepage.
Trotzdem wünschen wir allen Vergifteten, dass eines Tages wieder „Recht gesprochen wird“!